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Brennelemente-Zwischenlager

Atommüll: Stadt Ahaus feiert Teilerfolg

Ahaus

Die Stadt Ahaus hat einen juristischen Teilerfolg im Kampf gegen weitere Castortransporte ins Brennelemente-Zwischenlager errungen. Bis es eine Entscheidung in der Hauptsache gibt, kann es aber noch Jahre dauern.

Rupert Joemann

Im Forschungszentrum Jülich stehen in einer Lagerhalle Castorbehälter. Derzeit liegt für die Lagerung keine Genehmigung vor. Nach Ahaus wird der Atommüll zumindest in den nächsten Jahren auch wohl nicht kommen. Foto: Oliver Berg/dpa

Die Stadt Ahaus hat einen juristischen Teilerfolg im Kampf gegen weitere Castortransporte ins Brennelemente-Zwischenlager errungen. Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) hat seine Anordnung vom 21. Juli 2016 zur „sofortigen Vollziehung“ zum Aufbewahren von 152 Castorbehältern aus Jülich in Ahaus jetzt ausgesetzt. Das erklärten Bürgermeisterin Karola Voß und der Erste Beigeordnete Hans-Georg Althoff am Freitag in einem Pressegespräch.

„Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen“, sagte der studierte Volljurist Althoff mit einem sichtbar zufriedenen Gesichtsausdruck. Das BfE habe seine eigene Anordnung von Amts wegen am 19. Dezember aufgehoben.

Grundvoraussetzung Transportgenehmigung

Möglicherweise steckt die Angst dahinter, dass das Bundesamt vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster eine juristische Schlappe hätte einstecken müssen. Die Stadt hatte sich am 14. November mit einem Eilantrag an das OVG gewandt. Ziel unter anderem: die sofortige Vollziehbarkeit der Genehmigung zum Aufbewahren weiterer Castorbehälter aufzuheben. Da die Anordnung vom 21. Juli 2016 rund zehn Monate alt und seitdem nichts passiert ist, hätte das BfE vor Gericht möglicherweise Probleme gehabt, die Eilbedürftigkeit zu begründen.

Offiziell kommt das BfE zur Einschätzung, dass „der Abtransport der Brennelemente, wenn überhaupt erst im Jahr 2018 beginnen könnte“.

Grundvoraussetzung für einen Transport vom Forschungsreaktor Jülich nach Ahaus wäre eine Transportgenehmigung. Und die gibt es bisher nicht. Die Genehmigung müsste vom BfE erteilt werden, derselben Behörde, die nun die eigene Anordnung zurückgezogen hat. Weiter führt das BfE aus: „Auch nach über einem Jahr seit der Erteilung der Aufbewahrungsgenehmigung ist nicht erkennbar, dass eine Beförderung der AVR-Brennelemente von Jülich nach Ahaus in absehbarer Zeit bevorsteht.“

Möglicher Transport in die USA

Am 29. November hatte das BfE den Widerspruch der Stadt in der Hauptsache – die generelle Aufbewahrung der 152 Castorbehälter aus Jülich in Ahaus – als unbegründet zurückgewiesen. Dagegen reichte die Stadt am 13. Dezember Klage beim OVG Münster ein.

Hans-Georg Althoff betont, dass mit dem jetzigen BfE-Rückzieher noch überhaupt keine Entscheidung in der Hauptsache gefallen sei. „Das wird wahrscheinlich noch Jahre dauern“, so der Erste Beigeordnete. Zunächst folgt der Gang vors OVG. Egal wie die Entscheidung ausfällt, die unterlegene Seite – entweder die Stadt oder das BfE – werden wohl vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen. „Erfahrungsgemäß kann das mehrere Jahre dauern“, sagt Hans-Georg Althoff.

Die Verwaltungsspitze macht deutlich, dass die Stadt alle juristischen Mittel ausschöpfen werde, damit „wir in Ahaus nicht mehr Castorbehälter aufnehmen als wir müssen“, so Voß.

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Aus Sicht der Stadt wurde jetzt Zeit gewonnen, in der das BfE „weitere Alternativen zum Verbleib der Castoren weiter verfolgen kann“.

Da das Forschungszentrum Jülich derzeit keine Genehmigung für das Aufbewahren von Brennelementen besitzt, müssen sich die dortigen Verantwortlichen um Alternativen bemühen. Neben dem Transport nach Ahaus sind das der Bau eines Zwischenlagers in Jülich, der viele Jahre dauern würde, oder ein möglicher Transport in die USA. Die haben das bisher aber offiziell abgelehnt.

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