Gronauer wird vor dem Landgericht freigesprochen
35-Jähriger ist wegen Schizophrenie nicht schuldfähig
Gronau/Münster
Diebstähle und eine gefährliche Körperverletzung sollte der 35-jährige Gronauer begangen haben. Aber: Ein Teil der mutmaßlichen Taten war ihm nicht nachzuweisen. In anderen Fällen war der Angeklagte durch seine chronische schizophrene Erkrankung stark beeinträchtigt – und deshalb nicht schuldfähig, urteilte das Landgericht Münster. Er wurde deshalb freigesprochen.
Mit einem Freispruch ist jetzt das Strafverfahren um einen 35 Jahre alten Mann aus Gronau zu Ende gegangen, der in Gronau Diebstähle und eine gefährliche Körperverletzung begangen haben sollte. Ein Teil der mutmaßlichen Taten war ihm nicht nachzuweisen, in anderen Fällen war der Mann von seiner chronischen schizophrenen Erkrankung stark beeinträchtigt und deshalb nicht schuldfähig, urteilte das Landgericht Münster.