Falschen Platz ausgesucht
Fahrunterricht ohne Fahrlehrer
Gronau
Fahrpraxis zu bekommen, kann nie schaden – doch die Voraussetzungen müssen stimmen. Sonst kann eine „Fahrstunde“ mit einer Anzeige enden. Wie jetzt in Gronau.
Ohne Fahrlehrer zu sein, hat am Sonntagabend ein Gronauer praktischen Fahrunterricht gegeben. Dazu hatte er sich ein Gelände in einem Industriegebiet gesucht. Es handelte sich um Privatgelände, aber doch für jedermann zu befahren – in der Straßenverkehrsordnung „tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum“ genannt. Somit bedarf es einer Fahrerlaubnis, um dort ein führerscheinpflichtiges Fahrzeug zu fahren. Diese hatte die „Schülerin“ nicht. Nun folgt ein Strafverfahren für die Fahrerin und für den Beifahrer, der gegen die Halterpflichten verstoßen hat. Für private Fahrübungen gibt es Verkehrsübungsplätze – abgeschlossene Privatgelände lassen sich auch dafür nutzen, schreibt die Polizei.
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