Sicherungsverfahren wegen versuchten Mordes
Großvater war wohl nicht in Lebensgefahr
Gronau/Münster
Nachdem ein 24-Jähriger im vergangenen August seinen Großvater angegriffen hat, steht nun die Frage im Raum, ob de psychisch kranke Mann eine Gefahr für die Allgemeinheit ist. Ein Gutachter stellte am zweiten Verhandlungstag vor dem Landgericht Münster fest, dass der Mann seinen Großvater zumindest nicht in Lebensgefahr gebracht hatte.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass ein 24-Jähriger seinen Großvater so sehr gewürgt hat, dass dieser bewusstlos wurde. Ein Gutachter ist aber am zweiten Verhandlungstag zu einem anderen Schluss gekommen.