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Ab Montag im St.-Antonius-Hospital

Neue Besuchsregelungen

Gronau

Bisher konnte im St.-Antonius-Hospital eine Einschleppung der SARS-CoV-2 Viren durch ein Besuchsverbot weitestgehend verhindert werden. Aufgrund einer Vorgabe des NRW-Gesundheitsministeriums, die dies – entgegen dem aktuellen Verlauf der Pandemie und der aktuellen Personalsituation – in den Krankenhäusern vorschreibt, werden die bestehenden Regelungen zunächst für den Zeitraum 28. bis 30. Dezember sowie für die Woche ab dem 4. Januar geändert.

pd

Foto: mfk

Patienten-Besuche auf den Normalpflege-Stationen sind somit zulässig:

  • ab dem sechsten Tag des stationären Aufenthaltes,
  • für 30 Minuten pro Tag von einer einzelnen, zuvor benannten Person,
  • in der Zeit zwischen 10 und 12 Uhr,
  • nach Anmeldung unter
  • '
  •  02562 9156789 (ab 28. Dezember, geschaltet zwischen 8 und 12 Uhr),
  • nach vorherigem negativen Schnelltest im Krankenhaus-Testzentrum (Gebäude W, Parkplatz 1. Die Testungen finden ab 9.45 Uhr statt),
  • mit FFP2 Schutzmaske.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Palliativpatientinnen und -patienten, werdende Mütter und intensivbetreute Patientinnen und Patienten. Für diese ist in jedem Fall eine Zustimmung durch den behandelnden Arzt erforderlich.

Für jeden Besuch wird jeweils ein neuer und tagesaktueller Test durchgeführt. Die Abstands- und Hygieneregeln im Krankenhaus sind einzuhalten.

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