Amtsgericht: 61-Jährige lehnt Einstellung des Verfahrens ab
Mutter muss zahlen
Schöppingen
Wegen Beihilfe zum Diebstahl wurde eine 61-jährige Frau zu einer Geldstrafe von 300 Euro verurteilt.
Sie habe nichts geklaut. Außerdem habe sie kein Geld, könne nichts bezahlen und Sozialstunden wollte die Angeklagte auch nicht leisten. Deshalb lehnte die Gronauerin am Dienstag vor dem Amtsgericht Ahaus die Möglichkeit einer Verfahrenseinstellung ab. Voraussetzung wäre das Akzeptieren einer Geldstrafe oder von Sozialstunden gewesen. Am Ende verurteilte der Richter die 61-jährige Arbeitssuchende wegen Beihilfe zum Diebstahl zu einer Geldstrafe von 300 Euro.