1. www.wn.de
  2. >
  3. Münsterland
  4. >
  5. Schöppingen
  6. >
  7. Sieben Kriterien für ein Grundstück

  8. >

Gemeinderat legt Kriterienkatalog fest

Sieben Kriterien für ein Grundstück

Schöppingen

Der Gemeinderat hat einen Kriterienkatalog für den Verkauf von Grundstücken der Gemeinde festgelegt. Während CDU, UWG und Grüne dafür stimmten, votierte die SPD dagegen.

Rupert Joemann

Auf dieser Fläche soll das Baugebiet „Am Überweg“ entstehen. Jetzt setzte der Gemeinderat Kriterien für die Vergabe von Grundstücken fest.

Bürgermeister Franz-Josef Franzbach brachte es kurz und knapp auf den Punkt: „Bauland ist knapp.“ Die derzeitige Situation sei deutlich angespannt, so die Verwaltung. Die Nachfrage nach Baugrundstücken übertreffe das Angebot.

Deshalb warb Bürgermeister Franzbach für den sieben Punkte umfassenden Kriterienkatalog. „Ich halte nichts vom Windhund-Prinzip, dass derjenige, der zuerst kommt, ein Grundstück bekommt. Wir sollten junge Familien unterstützen“, sagte der Verwaltungschef. Ohne den Kriterienkatalog würde die Arbeit der Verwaltung erschwert. „Sollen wir Münzen schmeißen, wer ein Grundstück kriegt?“, fragte Franzbach.

Gemeindemitarbeiter Franz-Josef Gausling betonte, dass durch den Kriterienkatalog der Einstieg von profitorientierten Investoren verhindert werden soll. „Wir wollen keine großen Mietobjekte in Wohngebieten.“

Die wichtigsten Punkte sind die Kriterien zwei und drei. Kriterium zwei legt fest, dass Grundstücke nur an Interessenten verkauft werden dürfen, die in den vergangenen zwei Jahren nicht über Wohneigentum oder Wohnbaugrundstücke verfügt haben.

Die Verwaltung hatte hier eine Frist von fünf Jahren vorgeschlagen. Der UWG-Fraktionsvorsitzende Horst Emmrich hatte angeregt, den Punkt komplett zu streichen. Ganz so weit wollte der CDU-Fraktionsvorsitzende Ralf Marpert nicht gehen. Die fünf Jahre sah er aber als zu lang an. Marpert schlug eine zweijährige Frist vor, die sich am sozialen Wohnungsbau orientiert. Manfred Epping (Grüne) wollte den Punkt auch gestrichen wissen. Wenn ein Haus frei werde, so Epping, weil zum Beispiel Ältere in ein kleineres Haus zögen, werde das alte Haus ja für Jüngere frei.

Der dritte Punkt regelt, dass jeder Käufer maximal ein Baugrundstück der Gemeinde pro Baugebiet erwerben und bebauen darf.

Bei neuen Baugebieten sollte das Thema ganzheitlich angegangen werden und „nicht nur die restriktive Keule“ geschwungen werden, meinte Ralf Marpert. Neben dem Kriterienkatalog könnte auch das in Heek erprobte Jung-kauf-Alt-Projekt ein weiterer Ansatz sein, so der Christdemokrat.

Von den 25 zur Verfügung stehenden Grundstücken Im Winkel sind 21 verkauft. Für die restlichen vier reservierten Grundstücke werden derzeit Kaufverträge vorbereitet. Im Eggeroder Baugebiet Winters Kamp (Fabrystraße) sind von den 31 im Gemeindebesitz befindlichen Grundstücken 23 verkauft, zudem sind fünf Kaufverträge in Vorbereitung, sodass lediglich drei Grundstücke noch frei sind. Die Nachfrage nach Grundstücken im neu geplanten Baugebiet „Am Überweg“ zwischen Münsterstraße und Düsseldorfer Straße übertrifft das Angebot bei Weitem. Für die 22 Grundstücke haben sich bis heute schon 33 Interessenten gemeldet.

Der Kriterienkatalog

Die Ratsmitglieder beschlossen folgende sieben Kriterien:

1.) Interessenliste

Die Grundstücksvergabe erfolgt nach Eintragsdatum in der Interessenliste.

2.) Eigentumsausschluss

Die Grundstücksvergabe erfolgt nur an diejenigen Interessenten, die in den letzten zwei Jahren nicht über Wohneigentum oder Wohnbaugrundstücke verfügt haben.

3.) Grundstücksbeschränkung

Jeder Käufer kann maximal ein gemeindliches Wohnbaugrundstück erwerben und bebauen.

4.) Bauverpflichtung und Selbstnutzung

Die Grundstücke werden mit einer Bauverpflichtung (drei Jahre nach Vertragsabschluss) sowie einer Selbstnutzungsverpflichtung veräußert.

5.) Baubeschränkung

Die Errichtung von Mietobjekten ist ausgeschlossen.

6.) Rechtsanspruch

Ein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines gemeindlichen Baugrundstückes besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf die Beibehaltung dieser Vergaberichtlinien.

7.) Reservierung

Ein Grundstück wird für sechs Monate unverbindlich und kostenfrei reserviert. Eine Verlängerung der Reservierung von vier Wochen ist auf schriftlichen Antrag hin möglich.

Startseite