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Autobahn-Ausbau

Fehlender Lärmschutz an der A1 besorgt die Bürger

Ascheberg/Herbern

Ob Flüsterasphalt ausreicht, um in den Wohngebieten an der A1 für Lärmschutz zu sorgen, bezweifeln viele Anwohner. Auch die Verwaltung hat ihre Bedenken erneuert. Die Autobahn GmbH sieht keine Verlängerung des Lärmschutzwalls vor, denn sie rechnet mit weniger Verkehr bis 2030.

Von Ann-Christin Frank

Auf der A1 bei Ascheberg staut sich regelmäßig der Verkehr. Im Zuge des sechsspurigen Ausbaus erwaretet die Autobahn GmbH bis 2030 einen Rückgang des Verkehrsaufkommens. Flüsterasphalt soll für ausrechend Lärmschutz sorgen.  Foto: acf

Im Zuge des sechsspurigen Ausbaus der Autobahn 1 sind insbesondere die Anwohner, die in der Nähe des Autobahnabschnitts, der das Gemeindegebiet in der Höhe des Ortsteils Herbern streift, beunruhigt. Der Grund dafür liegt in der steigenden Lärmbelästigung durch den Verkehr auf der A1. Erst kürzlich haben sich einige Anwohner dazu getroffen, um sich über ihre Sorgen auszutauschen. Auch die Grünen teilen diese Bedenken, wie Fraktionssprecher Heinz Wesselmann mehrfach schriftlich und auch wiederholt im Bauausschuss betont hat.

Anlass für die Beunruhigung der Bürger ist ein Vortrag, der im Februar im Bau- und Planungsausschuss gehalten wurde. Damals stellten Mitarbeiter der Autobahn GmbH die Verfahrensschritte zum Gesamtausbau der Autobahn sowie insbesondere die Strecken, bei denen die Gemeinde direkt betroffen ist, vor. In dem damaligen Ausschuss wurde über den Beschlussvorschlag des sogenannten Deckblattverfahrens abgestimmt und ein einstimmiges Ergebnis erzielt. Im Zuge dieses Deckblattverfahrens wurden bereits Details der Planung geändert und eingearbeitet. Die Änderungen werden dann in den Planfeststellungsunterlagen gekennzeichnet und als sogenanntes „Deckblatt“ bezeichnet. Das Deckblattverfahren war notwendig geworden, weil der Autobahn GmbH neue Verkehrsprognosen bis zum Jahr 2030 vorliegen. Laut dieser Prognosen sei davon auszugehen, dass der Verkehr bis zu diesem Datum deutlich abnehme. „Bezugnehmend auf das Deckblattverfahren untermauerte auch die Verwaltung erneute ihre Bedenken für das Gesamtverfahren des Ausbaus, insbesondere in puncto Lärmschutz“, stellte Klaus van Roje, Fachbereichsleiter Bauen und Wohnen, erneut im Bauausschuss der vergangenen Woche heraus, obwohl das Thema nicht auf der allgemeinen Agenda stand.

Verlängerung des Lärmschutzwalls gefordert

Im Gespräch mit der Redaktion erläutert er noch einmal die vorgetragenen Anregungen: „Die Verlängerung des Lärmschutzwalls bis zum Brückenbauwerk Horn-Werner Straße (B 54) inklusive der Erhöhung zur Optimierung des Lärmschutzes für das Wohngebiet Werner Straße West wird erneut gefordert.“ Einige Anregungen seien von der Autobahn GmbH angenommen worden, allerdings nicht die Verlängerung oder Erhöhung des Lärmschutzwalls. Die Forderungen der Verwaltung deckten sich somit in vielen Punkten mit denen der Anwohner. „Durch den Einbau von Flüsterasphalt auf einer Streckenlänge von acht Kilometern werden zwar die gesetzlich vorgeschriebenen Richtwerte zu Verkehrsgeräuschen zumindest wieder erreicht. Wir würden uns allerdings auch wünschen, dass die Richtwerte auch mal wieder deutlich unterschritten würden“, erklärt van Roje gegenüber der Redaktion.

Van Roje erläutert, der weitere Zeitplan zum Verfahren könne nun wie folgt aussehen: Es werden zunächst die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und dann wird es noch ein Erörterungsverfahren geben. Obwohl dieser Termin noch aussteht wagt van Roje schon eine vorsichtige Prognose: „Die Forderungen zum Lärmschutzwall werden nicht durchkommen.“ Auch wenn sich die Autobahn GmbH bei ihrem Besuch im Bauausschuss im Februar dieses Jahres erstmals positiv zu dem Vorschlag geäußert hat, dass die Gemeinde den Wall selber baut, sei dies auch keine Lösung. Vor einigen Jahren habe es Probleme mit den Grundstückseigentümern gegeben, die nicht gewillt waren, ihr Land für den Bau eines Lärmschutzwalls abzugeben. Ein weiteres Problem bei der Errichtung des Walls in Eigenregie sei die Rückbauverpflichtung, für die die Gemeinde eine Bürgschaft übernehmen müsse, erklärt van Roje.

 Grenzwerte bei Ausbau eingehalten

„Der zu erwartende Lärm nach dem sechsstreifigen Ausbau der Autobahn wird für einige Baugebiete unzumutbar werden“, stellt Heinz Wesselmann, Fraktionssprecher der Grünen erneut fest. Wesselmann begründet seine Forderung damit, dass die bisherigen Berechnungen der Autobahn GmbH fälschlicherweise von einem abnehmenden Verkehr bis 2030 ausgehen. Diese Annahme widerspricht allen Erfahrungen der vergangenen Jahre im Hinblick auf die Verkehrsentwicklung. Zudem bedauere Wesselmann sehr, dass die Autobahn GmbH ihre Aussagen zu der Verkehrsprognose nicht weiter begründet habe, sondern diesen Wert als gesetzt betrachte.

Mirko Heuping, Pressesprecher der Autobahn GmbH, fasste auf Anfrage der Redaktion auch noch einmal die wichtigsten Daten zum Bau des Lärmschutzwalls zusammen: „Der 8,5 Meter hohe Wall wird auf einer Länge von 1120 Metern errichtet und ist durch die Altenhammstraße in zwei Teile unterbrochen. Der erste Teil erstreckt sich vom Bakenfelder Weg bis zur Altenhammstraße. Der zweite Wall geht von der Altenhammstraße bis zu dem Gebäude Am Haselbüschken 5. Für das Wohngebiet Menses Mühle wurde der Lärmschutzwall in der Lärmtechnik berücksichtigt und einberechnet, sodass ein ausreichender Lärmschutz für alle Anwohner entsteht und Grenzwerte – die bei Neu- und Ausbauten von Autobahnen übrigens deutlich strenger sind als im Bestand – nicht überschritten werden.

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