Neue Regeln im Fitnessstudio
„Eine große Erleichterung“
Havixbeck
Das ist bemerkenswert: NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat bei der neuen Corona-Schutzverordnung auch Aspekte berücksichtigt, über die Fitnessstudio-Betreiberin Sarah Martin in einem Telefonat mit ihm gesprochen hat.
Sarah Martin ist für den Moment zufrieden. Oder zumindest zufriedener. Denn wie sich die nächsten Wochen und Monate auf ihr Geschäft auswirken, vermag natürlich noch niemand zu sagen. Erst einmal aber darf sich die Betreiberin des Fitnessstudios „Der Sportklub“ in ihrer Einschätzung bestätigt fühlen: NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann scheint bei ihrem gemeinsamen Telefonat am 31. Dezember (die WN berichtete) tatsächlich zugehört zu haben und hat sogar gehandelt.
Seit Donnerstag gilt in der Coronaschutz-Verordnung des Landes nämlich eine neue Vorgabe für Sporttreibende. Zwar bleibt es grundsätzlich dabei, dass im gesamten Freizeitbereich, wo man keine Maske tragen kann und wo zuvor 2G galt, nun die Verschärfung mit 2G-plus kommt. Es reicht also nicht mehr, nur doppelt geimpft oder genesen zu sein. Grundsätzlich ist zusätzlich auch ein aktueller Test vorzulegen. Zugleich gibt es nun aber Ausnahmen. Und die sind „tatsächlich eine große Erleichterung für uns“, wie Sarah Martin bestätigt.
Neue Verordnung mit Ausnahmen
Die wahrscheinlich wichtigste Neuerung: Wer geboostert ist, für den entfällt die Testpflicht vor dem Besuch des Fitnessstudios. „Das dürften viele unserer Mitglieder bereits sein“, glaubt Martin. Ausnahme Nummer zwei: Schüler bis zum 16. Geburtstag gelten nun als immunisiert und bereits getestet. Für Schüler ab 16, die zumindest zwei Impfungen vorweisen können, entfällt der zusätzliche Test ebenfalls. Wer zudem bereits zweifach geimpft war, sich danach dennoch mit Corona infiziert hat und wieder genesen ist, ist auch von der Testpflicht befreit.
Zu guter Letzt gibt es noch eine weitere Neuerung, die vieles einfacher machen dürfte, wenn man nicht unter die genannten Ausnahmen fällt. Denn: „Die Leute können jetzt ihren Selbsttest mitbringen und den bei uns vor Ort unter Aufsicht machen“, sagt Sarah Martin. „Jetzt kann eigentlich jeder kommen, der Sport machen will.“ Die neue Corona-Schutzverordnung gilt vorerst bis zum 7. Februar.
Startseite