Autofahrer verurteilt
Fatales Fehlverhalten
Havixbeck/Coesfeld
Zu einer Geldstrafe wurde ein Autofahrer verurteilt, der den Tod eines Radfahrers zu verantworten hat. Der Unfall, der sich im Oktober in Tilbeck ereignet hat, wurde vor dem Amtsgericht Coesfeld verhandelt.
Acht Monate ist es her, dass ein zum Unfallzeitpunkt 37-jähriger Bürokaufmann aus Havixbeck an der Landstraße 550 in Tilbeck einen 78 Jahre alten Radfahrer überfuhr. Der Mann starb wenige Tage später in einem Krankenhaus an seinen schweren Verletzungen. Am Dienstag verurteilte die Strafkammer am Amtsgericht Coesfeld den Autofahrer zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 40 Euro.
Der Havixbecker hat den furchtbaren Unfall (die WN berichteten) bis heute nicht vergessen. Er litt sichtlich, während die Zeugen und sein Verteidiger das Unfallgeschehen am Abend des 1. Oktober 2015 noch einmal zu rekonstruieren versuchten.
Im Polizeibericht hieß es damals: „Der Unfallbeteiligte (der Havixbecker) befuhr mit seinem Pkw die Landstraße 550 aus Fahrtrichtung Bösensell kommend in Fahrtrichtung Havixbeck. Im Einmündungsbereich Landstraße 550/Landstraße 843 bog der Unfallbeteiligte nach rechts in Fahrtrichtung Havixbeck ab, ohne den entgegenkommenden Unfallbeteiligten durchfahren zu lassen, der mit seinem Fahrrad den Radweg aus Schapdetten kommend in Fahrtrichtung Münster befuhr. Im Einmündungsbereich kam es zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge. Durch den Aufprall wurde der Radfahrer schwer verletzt. Der Autofahrer erlitt einen Schock.“
Unter diesem Schock leidet der Havixbecker noch heute. Mehrfach hat er später den Angehörigen des durch ihn zu Tode gekommenen Radfahrers sein tiefes Mitgefühl ausgedrückt. Er schrieb ihnen Briefe. Eine Tatsache, die auch die Strafkammer nicht unbeeindruckt ließ.
Die Ursache seines fatalen Fehlverhaltens sah der Angeklagte in der tief stehenden Sonne über den Baumbergen. „Die hat mich so stark geblendet, dass ich den Radfahrer gar nicht sehen konnte. Und dann war es zu spät.“
Dies bestätigten die geladenen Unfallzeugen übereinstimmend. Selbst der als Zeuge geladene Oberkommissar der Polizei Coesfeld, der damals nur wenige Minuten später am Unfallort eintraf, sah dies so, bemängelte aber: „Und gerade dann hat der Autofahrer sich besonders vorsichtig zu verhalten und muss mit allem rechnen.“
So sah es auch der Staatsanwalt und blieb bei einer Mindestgeldstrafe. „Es ist einer der tragischen Fälle von fahrlässiger Tötung, nur weil jemand nicht die erforderliche Sorgfalt walten ließ.“
Und der Amtsrichter gab zu bedenken: „In einem solchen Fall eine angemessene Strafe zu finden ist nicht einfach. Doch eine fahrlässige Tötung muss vor Gericht mit einem Urteil abgeschlossen werden.“
So lautete sein Urteil im Namen des Volkes: 90 Tagessätze zu je 40 Euro.
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