Informationsveranstaltung zu Vorsorgevollmachten
Zeitiges Handeln ist im Ernstfall Trumpf
Havixbeck
Das Thema brennt offenbar vielen Menschen unter den Nägeln. Bei der Informationsveranstaltung des Seniorenbeirats zu Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen kamen fast 100 Interessierte. Eine Juristin erklärte ihnen die wichtigsten Regeln.
Unter dem Titel „Sinnvolle Instrumente der eigenverantwortlichen Vorsorge für den gesundheitlichen Ernstfall“ hatte der Seniorenbeirat der Gemeinde Havixbeck Interessierte in das Forum der Anne-Frank-Gesamtschule eingeladen.
„Es ist ein komplexes Thema. Wenn man anfängt, sich damit zu beschäftigen, ist nicht die wichtigste Erkenntnis, dass es Zeit braucht. Aber das impliziert schon, wie wichtig das Thema ist, dass man das vorbereitet“, sagte Johann-Markus Hans, Vorsitzender des Beirates, zu Beginn. Auch wenn es im ersten Moment erschlagend sei, könne man Dinge bestimmen, die für einen wichtig seien, die man im akuten Fall aber nicht mehr selbst regeln könne.
Stolpersteine anhand einer Beispielsfamilie erklärt
Daher hatte der Beirat eine juristische Expertin eingeladen, um Licht ins Dunkel zu bringen, mögliche Fallstricke zu erläutern und näher zu bringen, wann eine rechtliche Betreuung nötig werde. Auch wurde beleuchtet, was eine Vorsorgevollmacht sowie Betreuungs-, Patienten-, Bestattungsverfügung und Sorgerechtsvollmacht sind und welche Formvorschriften diese mitbringen.
Fast 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer ließen sich anhand der Beispielfamilie mit dem Ehepaar Planer erklären, wie wichtig es ist, bestimmte Themen schriftlich und mit beglaubigter Unterschrift festzuhalten, da es eben nicht reiche, einfach verheiratet oder vielleicht auch nur verwandt zu sein. Ab 2023 werde allerdings ein Notvertretungsrecht für Ehepartner in Gesundheitsbelangen eingeführt, berichtete die Juristin. Dennoch sei es wichtig, entsprechende Vollmachten und Verfügungen zu erstellen.
Teilweise sind besondere Formvorschriften zu beachten
„Alles, was geregelt wird, macht es den Betreuungspersonen leichter. Dann wissen sie, sie entscheiden in ihrem Sinne. Es ist ja auch eine Bürde für denjenigen, der für Sie handeln muss“, erläuterte die Referentin wie wichtig es sei, alle Belange schriftlich festzuhalten – im Falle eines Testamentes oder einer Sorgerechtsvollmacht für Kinder müsse das sogar handschriftlich erfolgen.
Hilfreich sei es auch, mit allen Bevollmächtigten zu sprechen und diese zumindest darüber zu informieren, wo im Ernstfall die Dokumente hinterlegt sind, damit man schnell handeln könne. Es gäbe auch die Möglichkeit, allen Beteiligten Kopien auszuhändigen. Man solle allerdings beachten, dass nicht zu viele offizielle Dokumente im Umlauf seien. Denn wenn diese beispielsweise einmal widerrufen werden sollten, wäre es manchmal schwierig, alle zusammenzubekommen.
Auch Jüngere sollten sich mit dem Thema beschäftigen
Im Laufe des Abends brachte die Zuhörerschaft im gemeinsamen Austausch mit der Juristin einige Fälle auf den Tisch, die nicht explizit behandelt werden konnten. Daher betonte die Beraterin, wie notwendig es sei, für den Fall der Fälle vorbereitet zu sein und alle Vollmachten und Verfügungen nicht zu allgemein zu formulieren, sondern konkret niederzuschreiben, was gewünscht werde. Weiter könne jeder sich durch eine öffentliche Beglaubigung die eigene Unterschrift unter den Verfügungen bestätigen oder sich direkt vollumfassend von einem Notar beraten lassen. Letzteres sei mit Blick auf Formulierungen und die rechtliche Sicherheit eindeutiger, sei allerdings auch immer eine Frage des Preises, gab die Referentin zu, die sich über das engagiert mitarbeitende Publikum freute.
Auch Johann-Markus Hans freute sich über den regen Zuspruch, hätte sich aber gewünscht, dass noch mehr Jüngere dem Publikum angehören. Diese wüssten meist nicht, was auf sie zukomme beziehungsweise worauf unter anderem bei ihren Eltern zu achten wäre.
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