1. www.wn.de
  2. >
  3. Münsterland
  4. >
  5. Lüdinghausen
  6. >
  7. Drogenhandel bringt 400 000 Euro und wohl eine Strafe

  8. >

Landgericht: Zwei Lüdinghauser und ein Emsdettener angeklagt

Drogenhandel bringt 400 000 Euro und wohl eine Strafe

Lüdinghausen/Münster

Wegen Drogenhandels müssen sich seit Mittwoch ein 36-jähriger Lüdinghauser, seine 28-jährige Lebensgefährtin und ein 63-jähriger Emsdettener vor dem landgericht Münster verantworten. Dem Lüdinghauser wird vorgeworfen, insgesamt acht Kilogramm Kokain vertrieben zu haben.

Von Hanno Ewald

Ein 36-jähriger Lüdinghauser, seine 28-jährige Lebensgefährtin und ein 63-jähriger Emsdettener vor dem landgericht Münster verantworten. Es geht um Drogenhandel. Foto: dpa

Der schwunghafte Handel mit Kokain lohnte sich und füllte die Geldbeutel. Über 400 000 Euro sollen dabei umgesetzt worden sein. Die Sache hatte nur einen Haken – sie war illegal. Daher fordert die Staatsanwaltschaft die Erträge in ihrer Gesamtsumme zurück.

Schwunghafter Handel mit Kokain

Wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz muss sich ein Trio im Alter von 63, 36 und 28 Jahren aus Emsdetten und Lüdinghausen seit Mittwoch vor dem Landgericht Münster der Anklage stellen. Der Staatsanwaltschaft zufolge soll der 36-jährige aus Lüdinghausen zwischen Juli und September 2022 etwa acht Kilogramm Kokain gewinnbringend zum Weiterverkauf erworben haben. Dafür bediente er sich auch schon mal der Hilfe seiner Lebensgefährtin – ebenfalls aus Lüdinghausen.

Wie die Anklage ausführte, diente das Gartenhaus des 63-jährigen Mitangeklagten aus Emsdetten als „Verkaufsstelle“. Im Rahmen der Durchsuchung wurden in dem Haus ein Messer und zwei Schlagringe vorgefunden und sichergestellt.

Über 600 Gramm Kokain soll der Emsdettener abgenommen haben, um es seinerseits gewinnerzielend an den Mann zu bringen. Nach Schätzung der Staatsanwaltschaft, soll sich dessen Erlös auf 30 000 Euro belaufen.

Nach Verlesung der Anklageschrift zeigten sich die beiden inhaftierten Angeklagten und die 28-Jährige kooperativ. In einer von den Verteidigern abgegebenen Erklärung räumten alle die Tatvorwürfe im Kern weitgehend ein. Wie der Verteidiger des 36-Jährigen hervorhob, hatte dieser sich bereits in seiner polizeilichen Aussage selbst belastet und zur Tataufklärung beigetragen. Dass der 63-jährige Emsdettener neben Kleinabnehmern der „beste Kunde“ gewesen sein soll, damit hielt der Lüdinghauser im Prozess nicht hinter dem Berg.

Er habe aber nur ein- bis zweimal Drogen verkauft, sagte hingegen der Emsdettener. Und vom strafverschärfenden Vorwurf, die beiden sichergestellten Schlagringe und ein Messer in dem Gartenhaus deponiert zu haben, distanzierte sich der Mann. „Die gehören mir nicht, sondern dem Sohn eines Nachbarn“, erklärte er gegenüber dem Gericht.

Wie es in der Einlassung der angeklagten Lebensgefährtin hieß, will sie den 36-Jährigen nur dreimal bei „Kurierfahrten“ unterstützt haben. Bezahlt worden sei sie dafür aber nicht. Der Prozess wird am 13. Juni fortgesetzt.

Startseite