Betriebsgemeinschaft Stevertal
Förster führen Inventur im Wald durch
Lüdinghausen
Vielfältige Informationen liefert die sogenannte Forsteinrichtung den Waldbesitzern für die aktuelle und zukünftige Bewirtschaftung ihrer Flächen. Im ersten Schritt wird dazu im Bereich der Forstbetriebsgemeinschaft Stevertal eine Inventur in den Wäldern durchgeführt.
Wenn über eine „neue Forsteinrichtung“ gesprochen wird, geht es nicht um die Möblierung des Waldes. Vielmehr wird von Forstbeamten oder freiberuflichen Forstsachverständigen eine Inventur durchgeführt, erläutert die Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Stevertal in in einer Pressemitteilung. Der Zeitraum dafür beträgt meist zehn, manchmal auch 20 Jahre.
Die Einrichtungen werden national ausgeschrieben. Für die Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Stevertal ging der Auftrag jetzt an die Firma Lupus Forst in Warendorf. Zunächst erstellt der Einrichter ein Flächenverzeichnis nach Gemeinde, Gemarkung und Flurstück sowie nach Forstorten. Das Betriebsbuch besteht aus Tabellen mit der Beschreibung der Bestände, in das Revierbuch werden die Bestände und eingetragen und Vorschläge zur Bewirtschaftung gemacht.
Vorschläge für alternative Baumarten
Am Ende bekommt der Waldbesitzer Informationen über die Anzahl der Stämme pro Hektar, zum Kronenschluss und zu der Menge Holz, die nachhaltig geschlagen werden kann. Außerdem gibt es Erklärungen zum Standort und damit zu möglichen alternativen Baumarten im Klimawandel. Abschließend werden Landkarten mit der aktuellen Waldeinteilung und dem Wegesystem erstellt.
Um diese Faktoren aufnehmen zu können, wird ein Einrichter durch die Wälder der FBG streifen und sich Notizen machen. Die Forsteinrichtung ist für den öffentlichen Waldbesitz und den Gemeinschaftswald in Nordrhein-Westfalen gesetzlich vorgeschrieben. Im Privatwald erfolgt sie auf freiwilliger Basis, liegt jedoch aufgrund der Förderung mit Landesmitteln hier für den größten Teil der Waldfläche vor, teilt die FBG weiter mit. Für Einzelbetriebe unter 50 Hektar lohne sich der finanzielle Aufwand eher nicht.
Interessant auch für Kleinwaldbesitzer
Die FBG mit ihren über 1500 Hektar wird in diesem Fall als Ganzes eingerichtet, was für den Kleinstwaldbesitzer auch finanziell interessant ist. Außer Hinweisen auf die zukünftige Planung und Bewirtschaftung ist die Forsteinrichtung auch noch in der gegenwärtigen Praxis sinnvoll. Bei Kalamitäten durch Sturm, Borkenkäfer oder Waldbrand können steuerliche Vorteile gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden. Auch ein zu hoher Wildbestand fällt dem Einrichter durch die Beobachtung von Wildverbiss auf, heißt es im Pressetext.
Erster wichtiger Termin bei der Einrichtung ist die Eröffnungsverhandlung, bei welcher der Waldbesitzer, hier hier vertreten durch den FBG-Vorstand, der betreuende Förster und der Einrichter – moderiert durch das Forstamt – wichtige Einzelheiten festlegen. Im Laufe des Verfahrens wird der Plan-Wunsch-Termin festgelegt, der wichtigste Termin für den einzelnen Waldbesitzer. Bei diesem werden Eigentumsgrenzen und Waldbestände überprüft. Als letzten Termin gibt es eine Schlussverhandlung, zu der das Werk nach Prüfung an die FBG übergeben und mit der Forstverwaltung abgerechnet wird.
Startseite