Bebauungsplan „Münsterstraße-West“
Klage gegen die Änderung erfolgreich
Lüdinghausen
Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster durchkreuzt die Pläne der Stadt, eine Entwicklung der Fläche des kleinen Parkplatzes zwischen Borg/Ecke Münsterstraße zu entwickeln. Die Änderung des entsprechenden Bebauungsplanes „Münsterstraße-West“ ist unwirksam.
Die Ideen von Grundstückseigentümer und Architekt waren ambitioniert. Die Politik machte im Frühjahr 2021 den Weg frei. Mit der ersten Änderung des Bebauungsplans „Münsterstraße-West“ sollte der Weg für eine Neugestaltung dieses „Kerngebiets“ im Bereich Borg/Ecke Münsterstraße ein neues Gesicht erhalten. Das ist wohl nicht überall auf Gegenliebe gestoßen.