Gottesdienste an Weihnachten finden statt
Verweis auf die Verantwortung jedes Einzelnen
Lüdinghausen
Die Weihnachts-Gottesdienste der katholischen und evangelischen Kirche in Lüdinghausen finden statt. Dennoch mahnen die Verantwortlichen zur Zurückhaltung. Anmeldungen sind erforderlich.
„Die evangelische Kirchengemeinde und die katholische Pfarrei in Lüdinghausen und Seppenrade haben sich entschieden, die Open-Air-Gottesdienste Heiligabend um 17 und 18.30 Uhr an der Burg Vischering zu feiern und die Nachbarschafts-Gottesdienste zu ermöglichen.“ Das teilten Pfarrerin Silke Niemeyer und Pfarrer Benedikt Elshoff am Dienstagnachmittag in einer gemeinsamen Presseinformation mit.
Weiter heißt es: „Wir weisen darauf hin, dass die kontinuierlichen Besprechungen mit dem Ordnungsamt sowie die guten Erfahrungen mit der Organisation und Durchführung der Gottesdienste an der Burg in den letzten Monaten die Gewissheit gestärkt haben, verantwortlich zu handeln und somit den Ausschlag zu dieser Entscheidung gegeben haben.“ Die Geistlichen bitten die angemeldeten Besucherinnen und Besucher, „beim Hin- und Rückweg zum Burgbereich die Abstände einzuhalten und ein Feuerzeug mitzubringen zum Entzünden der Kerzen während des Gottesdienstes“.
Anmeldungen seien nur über die Internet-Seite www.stfelizitas.de möglich. Dort fänden sich auch aktuelle Informationen zu den Gottesdiensten, sollten Änderungen der Planung notwendig sein.
Klosterstraße dreieinhalb Stunden gesperrt
Die Klosterstraße wird laut Presseinformation von 16.15 Uhr bis 19.45 Uhr gesperrt sein, so dass der BurgParkplatz nur über die Straße „Hinterm Hagen“ erreichbar ist.
Weiter heißt es: „Die katholische Pfarrei folgt darüber hinaus der Empfehlung des Bistums Münster und feiert die angekündigten Gottesdienste an den Feiertagen in den beiden Kirchen.“ Der Zugang sei nur mit gültiger Eintrittskarte möglich, die die Pfarrei an die angemeldeten Gottesdienstbesucher verschickt habe. Ein eigens aufgestelltes Hygienekonzept mit vielen Helferinnen und Helfern gewährleiste die Einhaltung aller erforderlichen Maßnahmen. Es gelte generelle Maskenpflicht, und es werde nicht gesungen. Den Kirchenbesuchern werde ein Platz zugewiesen, zwischen den einzelnen Haushalten sei ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu gewährleistet.
„Die Diskussion innerhalb der Pastoralteams, im Vorstand des Pfarreirates und im Presbyterium war geprägt von gegenseitigem Zuhören, Offenheit und großem Vertrauen. Die Verantwortlichen haben sich die Entscheidung nicht leicht gemacht, und die Meinungen gehen wie derzeit in vielen Kreisen sehr auseinander“, schreiben Elshoff und Niemeyer weiter. Und sagen dieses: „Für die katholischen wie auch für die ökumenischen Gottesdienste gilt selbstverständlich, dass die Anmeldung beziehungsweise der Besitz einer Eintrittskarte nicht zum Besuch verpflichtet.“ Die Gemeindeleitungen verweisen auf „die Entscheidung und Verantwortung jedes Einzelnen“. „Personen, die Krankheitssymptome verspüren, werden ausdrücklich gebeten, trotz erfolgter Anmeldung zu Hause zu bleiben“, heißt es deutlich.
Beide Gemeinden empfehlen darüber hinaus, die Mitfeier von Gottesdiensten über Radio und Fernsehen und machen auf ihre digitalen Angebote auf den Internetseiten aufmerksam.
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