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Überschwemmungsgebiet Nonnenbach

Einwände vorbringen

Nottuln

Die Bezirksregierung plant die förmliche Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Nonnenbach. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung können die Unterlagen ab Freitag (8. April) eingesehen und Einwendungen vorgebracht werden.

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Der Nonnenbach soll förmlich von der Bezirksregierung als Überschwemmungsgebiet festgesetzt werden. Vor allem der Ortskern ist davon betroffen. Michael Diekmann von den Gemeindewerken (l.) und Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes zeigen die Karte, auf der das Gebiet eingezeichnet ist. Foto: Gemeinde Nottuln

Die Bezirksregierung Münster hat den Nonnenbach mit Wirkung zum 27. August 2021 als „vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet“ ausgewiesen. Vor allem der Ortskern mit Stiftsplatz und Stiftstraße sowie der Bereich oberhalb der historischen Ortsmitte in Richtung Mühle, Mühlenstraße und Twiälf-Lampen-Hook ist davon betroffen, erläutert die Gemeinde Nottuln in einer Pressenotiz.

Nun plant die Bezirksregierung die förmliche Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Nonnenbach. Das bisher vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet steht bereits einem endgültig festgesetzten Überschwemmungsgebiet gleich. Mit der geplanten förmlichen Festsetzung des Überschwemmungsgebietes würden diese Regelungen langfristig gelten, erläutert die Gemeindeverwaltung.

Information über Hochwasserabflüsse

Bei der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten geht es in erster Linie darum, die dort lebenden Bürgerinnen und Bürger darüber zu informieren, wohin das Wasser bei 100-jährlichen Hochwasserabflüssen gelangen kann. „Nur wenn alle den Hochwassergefahrenbereich genau kennen, können sie vorsorgend handeln und sich auf die Situation einstellen“, teilt die Verwaltung mit.

Aus Gründen des vorbeugenden Hochwasserschutzes gelten für Überschwemmungsgebiete gemäß Paragraf 78 Wasserhaushaltsgesetz unter anderem folgende Schutzvorschriften: In festgesetzten Überschwemmungsgebieten dürfen keine neuen Baugebiete ausgewiesen werden, und auch die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen ist untersagt.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Von Freitag (8. April) bis zum 7. Juni können die Unterlagen zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Nonnenbach im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung auf der Website der Bezirksregierung Münster unter www.brms.nrw.de/go/verfahren (Überschwemmungsgebiete, Stichwort: Festsetzungsverfahren – Öffentlichkeitsbeteiligung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes für den Nonnenbach in und oberhalb der Ortslage Nottuln) eingesehen werden. Zusätzlich liegen die Unterlagen sowohl bei der Bezirksregierung, Nevinghoff 22 in Münster (Einsicht nach Terminabsprache unter

 02 51/4 11 44 64) als auch beim Fachbereich Planen, Bauen und Umwelt der Gemeinde Nottuln, Stiftsplatz 7, zur Einsicht aus. Eine Einsichtnahme ist nach Terminabsprache unter

 0 25 02/ 94 23 00, E-Mail: info@nottuln.de, möglich. Weitere Informationen zum festgesetzten Überschwemmungsgebiet Nonnenbach gibt es auch im Amtsblatt der Gemeinde Nottuln vom 31. März.

Einwendungen zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Nonnenbach können bis einschließlich 21. Juni (Dienstag) schriftlich bei der Gemeinde Nottuln, Postfach 1140, 48292 Nottuln, E-Mail: in-fo@nottuln.de, oder bei der Bezirksregierung Münster, Dezernat 54, Nevinghoff 22, 48147 Münster, E-Mail: dez54@brms.nrw.de, erhoben werden.

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