Windkraftanlagen: Gemeinde verabschiedet sich von den Konzentrationszonen
Künftig gilt die Einzelfallprüfung
Nottuln
Die Überarbeitung der Windkonzentrationsflächen wird gestoppt, bestehende Planungen werden aufgehoben. Im Prinzip ist der ganze Außenbereich für Windkraftanlagen freigegeben. Die Rechtsvorschriften sollen aber eine Verspargelung der Landschaft verhindern.
Die Gemeinde Nottuln setzt die Leitplanken für den Ausbau der Windenergie im Gemeindegebiet neu. Das seit 2018 laufende und zeitweise ruhende Verfahren zur Überarbeitung der Konzentrationszonen für Windenergie wird nun endgültig gestoppt. Zudem werden der bestehende Bebauungsplan mit den Konzentrationsflächen Hastehausen und Buxtrup sowie die entsprechende Parallele im Flächennutzungsplan der Gemeinde aufgehoben. Dadurch ist künftig im Prinzip der ganze Außenbereich für Windkraftanlagen freigegeben. Die Gemeindeverwaltung befürchtet aber keine Verspargelung der Landschaft, da aufgrund vielfältiger anderer Rechtsvorschriften letztlich nur sehr wenige geeignete Flächen übrig bleiben werden.