Debatte über Nutzungskosten der Übergangswohnheime
Mit Miete nicht vergleichbar
Nottuln
Wer in einem gemeindlichen Übergangswohnheim wohnt, hat eine Benutzungsgebühr zu zahlen. Zu vergleichen mit der ortsüblichen Miete ist deren Höhe aber nicht, sagt die Gemeindeverwaltung.
Benedikt Gellenbeck, langjähriger Leiter des Sozialamtes in der Gemeinde Nottuln, stellte eines gleich zu Beginn der Diskussion klar: „Die Benutzungsgebühr eines Übergangswohnheimes ist nicht mit der ortsüblichen Miete zu vergleichen.“ Einem Wunsch aus der Bürgerschaft folgend, kam das Thema „Satzung bezüglich der Gebühren für Übergangswohnheime“ noch einmal auf den Tisch der Gemeindepolitik. Das geschah am Mittwochabend im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Soziales im Bürgerzentrum in Appelhülsen.