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Debatte über Nutzungskosten der Übergangswohnheime

Mit Miete nicht vergleichbar

Nottuln

Wer in einem gemeindlichen Übergangswohnheim wohnt, hat eine Benutzungsgebühr zu zahlen. Zu vergleichen mit der ortsüblichen Miete ist deren Höhe aber nicht, sagt die Gemeindeverwaltung.

Von Iris Bergmann

Die Gemeinde Nottuln muss ihre Übergangswohnheime kostendeckend betreiben. Foto: Ludger Warnke

Benedikt Gellenbeck, langjähriger Leiter des Sozialamtes in der Gemeinde Nottuln, stellte eines gleich zu Beginn der Diskussion klar: „Die Benutzungsgebühr eines Übergangswohnheimes ist nicht mit der ortsüblichen Miete zu vergleichen.“ Einem Wunsch aus der Bürgerschaft folgend, kam das Thema „Satzung bezüglich der Gebühren für Übergangswohnheime“ noch einmal auf den Tisch der Gemeindepolitik. Das geschah am Mittwochabend im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Soziales im Bürgerzentrum in Appelhülsen.

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