Paragraf 219a
Späte Rehabilitation für Nottulner Frauenarzt
Nottuln
Weil der Nottulner Frauenarzt Dr. Detlef Merchel auf seiner Homepage über Schwangerschaftsabbrüche informiert hat, wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt. Jetzt wird der umstrittene Paragraf 219a voraussichtlich geändert. Und der Nottulner rehabilitiert.
Auf diesen Moment hat Dr. Detlef Merchel lange warten müssen. Es geht um die Drucksache 20/1635. Dahinter verbirgt sich der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Aufhebung des Verbotes der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (Paragraf 219a Strafgesetzbuch), über den der Deutsche Bundestag in dieser Woche abschließend entscheiden wird. Genau auf der Grundlage dieses Paragrafen ist der Nottulner Frauenarzt vor etwas mehr als einem Jahr vom Amtsgericht Coesfeld zu einer Geldstrafe verurteilt worden.