Kanzlei vertritt Investoren bei Klagen gegen Banken
Anleger waren nicht gewarnt
Senden
Es ging um kleinere Beträge oder auch große Summen als ein Sockel für die Altersvorsorge: Über 50.000 Anleger haben ihr Geld verloren, das sie in Übersee-Container investiert haben – von denen viele gar nicht existierten. Rund zwei Dutzend geprellte Bankkunden, die über die Risiken nicht hinreichend informiert wurden, werden von der Kanzlei Jakobs – Guilleaume aus Senden vertreten. Mit ersten Erfolgen vor den Gerichten.
Das Kartenhaus aus echten und virtuellen Containern brach irgendwann zusammen. Unter den Trümmern wurden viele Anleger „begraben“. Nicht alle rappelten sich auf und zogen in das juristische Kräftemessen gegen einen vermeintlich übermächtigen Gegner. Doch allein die Kanzlei Jakobs – Guilleaume vertritt 25 Mandanten gegen eine Bank vom Niederrhein, die die windige Anlageform vertrieben hat. Fünf Klagen beim Landgericht Kleve hat das Juristen-Duo aus Senden bereits erfolgreich abgeschlossen. Was heißt: Das Kreditinstitut wurde dazu verurteilt, das investierte Geld zurückzuzahlen und die Kosten für den Streit vor Gericht zu tragen. In einem Fall ist die Kanzlei auch schon im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht, das die Entscheidung bestätigt hat, als Sieger aus dem Saal gegangen.
Kräftemessen verlangt Kraft und Ausdauer
Eine Auseinandersetzung, die mit dem scharfen Florett von Paragrafen und Verordnungen geführt wird. Die aber tatsächlich viel Kampfgeist verlangt. Konzentration, weil jedes Wort in der Verhandlung, die sich über Stunden erstrecken kann, zählt, und Ausdauer, weil die Vorbereitung das „Bohren von dicken Brettern“ aus Akten erfordert. „Wie ein Rennpferd in der Box“, umschreibt Guilleaume den steigenden Adrenalinspiegel vor der Gerichtsverhandlung. „Hartnäckigkeit“ und „Biss“ sind deshalb, neben „Kompetenz“ und „Fleiß“, Attribute, die sich Karine Guilleaume und Herbert Jakobs selbst zuschreiben.
Für ihre Mandanten, die teils überschaubare Beträge eingesetzt, teils einen Teil ihrer Altersvorsorge darauf aufgebaut hatten, gehe es ums Geld, ums Prinzip und darum, andere Anleger vor diesem Schicksal zu bewahren: das Albtraum-Ende eines zunächst traumhaft erscheinenden Investments.
Denn in rosaroten Farben macht die Emissionsbroschüre, eine Art „Beipackzettel“ des „P&R Container-Investitions-Programms“ Appetit auf die Anlage. „Einfach, ertragreich, sicher“, prangte es auf dem Cover des Prospekts.
Doch durch die Pleite im Sommer 2018 haben über 50.000 Anleger einen Großteil ihres Geldes verloren. Sehen sich womöglich noch mit weiteren Forderungen des Insolvenzverwalters konfrontiert, statt aus der verbliebenen Masse mit einer gewissen Quote „bedient“ zu werden. Lange Zeit funktionierte ein typisches Schneeballsystem: Von den angeblich 1,6 Millionen Containern, die den Anlegern gehören sollten, existierten nur gut 600.000.
Totalverlust für Anleger – und Schäden darüber hinaus
Totalverlust, ein Szenario, das die Betroffenen, oftmals Kleinanleger, niemals erwartet hatten, als sie von Bankberatern offenbar „geschmeidig“ gemacht wurden. Wurden die Risiken durch die Berater der vermitteltenden Bank transparent gemacht (oder nur im seitenlangen Kleingedruckten der AGB versteckt)? Um diese Frage kreisten die Verfahren beim Landgericht Kleve und Oberlandesgericht Düsseldorf. „Viele Anleger denken, sie haben unterschrieben und dann keine Chance mehr“, schildert Karine Guilleaume einen weit verbreiteten Irrtum. Doch in den Gerichtsverfahren liegt die Beweislast auch bei der Bank, diese muss beweisen, dass sie umfassend beraten hat.
Karine Guilleaume über den steigenden Adrenalinspiegel vor den Verhandlungen
Fehler wie das zu späte oder erst im Nachhinein erfolgte Vorlegen des Emissionsprospektes gehören zu den offensichtlichen Patzern. Doch auch im Beratungsgespräch seien keine Risiken erwähnt worden, konnten Opfer vor Gericht glaubhaft machen. „Ich hätte das sonst nie unterschrieben“, pocht ein Tischlermeister auf seine Version der Gespräche mit der Bank am Niederrhein. Er hat seine 17.893 Euro schon zurückerhalten, zuzüglich Verfahrenskosten und dem Schutz vor künftigen möglichen Forderungen des Insolvenzverwalters. Das Landgericht erkannte an, dass die Bank „ihre Pflicht zur anlagegerechten Beratung verletzt hat“, wie es im Urteil heißt.
Die Berufungsklage durch die Bank, juristisch vertreten durch eine Großkanzlei, hat das Oberlandesgericht abgelehnt, sodass für Jakobs und Guilleaume und den 70-jährigen Handwerker der Aktendeckel geschlossen ist.
Tendenz: Konflikte über Kapitalanlagen nehmen zu
Neue Aktenzeichen folgen. Denn: Dass Kapitalanlagen zu juristischem Tauziehen führen, nehme tendenziell zu, so Herbert Jakobs und Karine Guilleaume, die auch als Vertragsanwältin der Verbraucherzentrale NRW für den Bereich Kapitalanlagen und allgemeine zivilrechtliche Fragen tätig ist.
Auf eine aktuelle Ehrung sind die Partner in ihrer Sozietät besonders stolz: Von dem Wirtschaftsmagazin Capital wurde die Kanzlei in Senden als eine der besten in ganz Deutschland im Rechtsgebiet Banken- und Kapitalmarktrecht ausgezeichnet. Grundlage waren die Empfehlungen, die 3928 Anwälte für Privatmandaten abgegeben haben.
Herbert Jakobs, Vorsitzender der örtlichen „Tafel“, und Karine Guilleaume arbeiten gerne in Senden, wo sie mit der Villa an der Wilhelm-Haverkamp-Straße in einem ansehnlichen Domizil residieren. Woraus sich ein Imageproblem ergibt: „Die Leute denken, wir vertreten nur die Super-Reichen, obwohl das gar nicht stimmt.“
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