Edith-Stein-Haus: Aktuelle Corona-Schutzverordnung macht Bauchschmerzen
Appell an die Vernunft
Altenberge
Für den Besuch in Pflegeheimen werden keine gesonderten Testnachweise von Teststellen mehr benötigt. Es reicht ein negativer Selbsttest. Für das Edith-Stein-Haus bedeutet das, dass die Mitarbeitenden ein großes Vertrauen den selbstgetesteten Besucherinnen und Besuchern des Seniorenzentrums entgegenbringen müssen.
Seit dem 23. Dezember vergangenen Jahres gilt die aktuelle Corona-Verordnung. Sie beinhaltet beispielsweise die Regelung, dass bei einem Besuch eines Krankenhauses oder eines Altenheims kein offizieller Schnelltest mehr durchgeführt werden muss. Es reicht die „mündliche Versicherung“, dass am Tag des Besuchs ein Selbsttest durchgeführt wurde. Mit gemischten Gefühlen setzt Oliver Hordt, Einrichtungsleiter des Edith-Stein-Hauses an der Billerbecker Straße in Altenberge, diese aktuelle Corona-Schutzverordnung um.