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21-Jährige gesteht Diebstahl und muss vergleichsweise geringe Geldstrafe bezahlen

Druck auf die Tränendrüse hilft

Altenberge/Rheine

Weil eine 21 Jahre alte Bulgarin in einem Discountmarkt in Altenberge einer Kundin die Geldbörse gestohlen hatte, musste sie sich jetzt vor dem Amtsgericht in Rheine verantworten. Weil sie ein Geständnis ablegte, wurde die Täterin nur zu einer Geldstrafe verurteilt.

Von Monika Koch

Bei einem Prozess im Amtsgericht Rheine ging es um den Diebstahl einer Geldbörse. Foto: Lukas Wiedau

In Handschellen wurde eine 21-jährige Bulgarin jetzt aus der Haft am Amtsgericht Rheine vorgeführt, weil sie am 15. Juni gegen 14 Uhr in einem Discountmarkt in Altenberge eine Geldbörse aus der Handtasche einer Kundin gestohlen hatte, als die Frau telefonierte. Die Staatsanwaltschaft warf ihr gewerbsmäßigen Diebstahl vor, um sich zu bereichern.

Gegen die junge Mutter laufen noch weitere Ermittlungsverfahren in Deutschland. Ihr Strafregister wies drei Suchanträge auf. Vorbestraft war sie aber noch nicht. Der Verteidiger legte für seine Mandanten ein Geständnis ab, duldete jedoch danach keine weiteren Fragen. Deshalb kam die Angeklagte mit einer Geldstrafe von 750 Euro bei 75 Tagessätzen zu je zehn Euro davon. 90 Tagessätze hatte die Staatsanwältin beantragt.

Die Gewerbsmäßigkeit konnte ihr nicht nachgewiesen werden, weil sie in Deutschland noch nicht verurteilt worden war. „Wenn Sie allerdings weitere Straftaten begehen, müssen Sie damit rechnen, wieder inhaftiert zu werden“, warnte die Richterin sie nach Aufhebung des Haftbefehls vom Tattag. Die junge Frau war in Untersuchungshaft gekommen, weil sie in Deutschland keinen festen Wohnsitz hatte. Ihr Anwalt sagte schon vor den Plädoyers: „Die Post läuft über mich.“ Das heißt, dass sie über ihren „Wahlanwalt“ für die Justiz zu erreichen ist. Allerdings hatte die Richterin bereits zuvor einen Pflichtverteidiger beauftragt, der durch den Wahlanwalt der Angeklagten zum Statisten wurde.

Sie selbst sprach nicht ein Wort ohne Verteidiger, auch nicht ihr letztes. „Sie ist total eingeschüchtert von der Haftzeit“, erklärte ihr Anwalt die Situation und empfahl ihr, sich seinen Worten anzuschließen. In seinem Plädoyer hatte er zuvor gesagt: „Meine Mandantin war entsetzt, als sie inhaftiert wurde. Die Zeit im Gefängnis hat sie nachhaltig beeindruckt, sie ist sehr haftempfindlich.“ Das Urteil nahm der Anwalt für seine Mandantin an, ebenso wie der Pflichtverteidiger.

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