Poller und Gebühren für Ausnahmegenehmigung
Anwohner haben Klage eingereicht
Greven
Einige Anlieger der Marktstraße sind sauer. Sie müssen nach dem Aufbau der Poller für die Ausnahmegenehmigung, dass sie durch die Fußgängerzone fahren können, 160 Euro pro Fahrzeug, pro Jahr zahlen. Dagegen haben jetzt drei Anlieger Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht.
Die Poller, die seit einigen Wochen rund um die Fußgängerzone aufgestellt wurden, tun, was sie tun sollen: Sie halten Autos und Lkw außerhalb der Lieferzeiten aus der Fußgängerzone fern. Einige Anlieger der Marktstraße sind aber richtig sauer. Sie müssen für die Ausnahmegenehmigung, dass sie durch die Fußgängerzone fahren dürfen, Gebühren zahlen – 160 Euro pro Fahrzeug, pro Jahr. Und dagegen haben jetzt drei Anlieger Klage beim Verwaltungsgericht in Münster eingereicht.