Windkraft
Die Schlacht geht weiter
Greven
Ist der Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2003 rechtskräftig? Die Rechtsanwälte der Bürgerwind Greven GmbH bezweifeln das und fordern den Kreis auf, beantragte Windkraftanlagen umgehend zu genehmigen. Die Stadtverwaltung ist ganz anderer Auffassung und sieht sich im Recht.
Die Schlacht war geschlagen. Und spätestens mit dem einstimmigen Beschluss während der Ratssitzung Anfang September, Windkraftanlagen auch künftig nur in entsprechenden Konzentrationszonen zuzulassen, hatten die Mitglieder der „Bürgerwind Greven“ die Schlacht verloren – das dachten jedenfalls alle. Aber: Die Betreibergesellschaft der künftigen Windparks gibt nicht auf und hat jetzt den ganz großen Hammer ausgepackt. Der Vorwurf an die Stadt: Bei der Verabschiedung der 92. Änderung des Flächennutzungsplanes am 23. Juli 2003 habe der damalige Bürgermeister Olaf Gericke substanzielle Fehler bei der Bekanntmachung gemacht.
Hört sich nach einem langweiligen juristischen Geplänkel an. Doch sollte der Vorwurf stimmen, hätte das große Auswirkungen, wäre der Flächennutzungsplan bis heute nicht in Kraft getreten und damit unwirksam. Und das wiederum würde bedeuten, dass es in Greven keine Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen gäbe.
Die Bürgerwind GmbH hat daraus ihre Schlüsse gezogen und den Kreis aufgefordert, schnellstmöglich Genehmigungen für die von ihr beantragten Anlagen zu erteilen.
Klingt alles hoch kompliziert und das ist es auch. Im Grunde geht es weiter darum, ob Windkraftanlagen künftig nur in den dafür in einem Flächennutzungsplan ausgewiesenen Konzentrationszonen gebaut werden dürfen oder – theoretisch – überall im Stadtgebiet Greven. Dann wäre der Kreis Steinfurt für Genehmigungen zuständig. Die Bürgerwind GmbH erhofft sich im letzteren Fall jedenfalls, dass die Genehmigung für die 16 geplanten Anlagen noch in diesem Jahr ausgesprochen und der erzeugte Strom aus den Anlagen noch nach den aktuellen (bis Jahresende gültigen) Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vergütet wird.
„Stimmen die Vorwürfe, dass der Flächennutzungsplan aufgrund von Formfehlern nicht rechtsgültig ist, wäre das ein riesiger Skandal“, sagte Prof. Dr. Werner Mathys von der BI Gegenwind. „Dann hätten auch viele anderen Entscheidungen in Greven keine rechtliche Grundlage.“
Mathys und die BI fordern derweil Bürgermeister und Stadt auf, einen Zurückstellungsantrag für die Bauanträge der Bürgerwind Greven GmbH beim Kreis zu stellen, damit der Rat ausreichend Zeit bekommt, einen „ausgewogenen Flächennutzungsplan“ zu etablieren.
Die Stadt Greven selbst ist der Auffassung, dass der Flächennutzungsplan durchaus rechtskräftig ist. „Wir haben uns bei den Bekanntmachungen an dem orientiert, was bis 2013 Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichtes war“, sagte Klaus Hoffstadt, Sprecher der Stadtverwaltung. Erst im Jahr 2013 habe das OVG eine andere Rechtsauffassung vertreten. „Das kann aber nach unserer Ansicht nicht auf ältere Verfahren angewendet werden.“
Und Hoffstadt betont, dass so oder so momentan „nichts anbrennt. Das ganze ist juristisch hoch komplex, der Kreis wird sich zunächst Stellungnahmen von allen Seiten einholen“. Bevor irgendeine Entscheidung falle, werde natürlich die Politik beteiligt. „Aber letztendlich muss das ganze wohl vor Gericht geklärt werden“, vermutet Hoffstadt.
Unterdessen wird von der BI derzeit eine Unterschriftenaktion zum Erhalt des Landschaftsschutzgebietes Oberer Eltingmühlenbach / Grevener Sande durchgeführt. „Leider hat der Landschaftsbeirat in seiner vergangenen Sitzung nach heftigen Kontroversen mit den Naturschutzverbänden die Auflösung empfohlen, obwohl vom Kreis die Schutzwürdigkeit eindringlich dargestellt wurde“, so die Auskunft von Prof. Mathys. In dem betreffenden Gebiet sollen vier der 16 Windkraftanlagen aufgestellt werden. „Die würden die Schönheit und der Einzigartigkeit dieser noch nicht flurbereinigten Region, die für das Münsterland einzigartig ist, zerstören.“
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