1. www.wn.de
  2. >
  3. Münsterland
  4. >
  5. Greven
  6. >
  7. Schreiben der Bürgerwind Greven

  8. >

An die Ratsmitglieder

Schreiben der Bürgerwind Greven

Greven

Das Schreiben der Bürgerwind Greven im Wortlaut:

wn

„Die Flächennutzungsplanung Wind beschäftigt die Bürgerwind Greven, die Stadtverwaltung und die Kommunalpolitik nun schon seit über fünf Jahren. Leider ist bis zum heutigen Zeitpunkt kein erfolgreicher Abschluss zu verzeichnen. Dies sieht im restlichen Kreisgebiet deutlich anders aus. Von insgesamt zwölf Bürgerwindparks wurden bislang für elf Parks erfolgreich neue Flächennutzungspläne bzw. Aufhebungen der bestehenden Konzentrationszonen beschlossen. Wir als Bürgewind Greven haben allerdings trotz aller Widrigkeiten die Hoffnung noch nicht aufgegeben, auch in der flächengrößten Stadt im Kreis ein richtungsweisend Bürgerprojekt umzusetzen.

Seit der letzten ASU Sitzung, bei der Herr Tyezewski aus unserer Sieht nach einmal auf sehr deutliche und verständliche Weise einen guten Vortrag über die Grundsätze der Fıachemuızungsplanung hielt, hoffen wir auf ein möglichst gutes und umsetzungsfreudiges Handeln der Politik, um für den Bürgerwind in Greven Planungsrecht zu schatten. Im Folgenden möchten wir die aktuelle Sicht der Dinge rund um die Flächennutzungsplanung und die aktuelle Situation des Bürgerwindes darlegen.

Unsere Gıundsalzfrage lautet: Welchen Weg wird die Politik in den nächsten Monaten verfolgen?

Es ist für uns unabdingbar, dass auf schnellstmöglichem Weg eindeutig gezeigt wird wie die Flächennutzungsplanung aus Sicht der Politik aussehen soll.

Uns sind seit vergangenem Oktober personell und fifinanziell enge Grenzen gesetzt. Sollten wir feststellen, dass die Planung weiterhin geschoben wird und keine Fahrt aufnimmt, werden wir gezwungen, das Projekt zu verkaufen. Die diesbezüglichen Verhandlungen laufen bereits und wir stoßen auf reges Interesse auf Seilen der Projektierer.

Windkraft, und das sollte spätestens seit der letzten ASU Sitzung klar sein, wird definitiv umgesetzt. Sollten wir zum Verkauf gezwungen sein, wird ein externer Projektierer als erstes seine Rechtsabteilung mit der Durchsetzung seiner Interessen beauftragen. Ein Rechtsstreit um Flächennutzungspläne und Genehmigungen ist dann vorprogrammiert.

Wenn der Projektierer seine Rechte durchgesetzt hat, wird es keine Bürgerbeteiligung geben. Gewerbesteuereinnahmen fließen aus Greven ab und es wird zerrüttete Verhältnisse in den Bauerschalten geben. All diese Punkte konnten wir trotz der Initiative Gegenwind, die im Kern von sehr wenigen Personen ausgeht, bislang größtenteils verhindern.

Höhenbegrenzung

Auch Herr Ahn hat vor einiger Zeit auf das Thema Höhenbegrenzung hingewiesen. Diese kann unter bestimmten Umständen in Flächennutzungsplänen aufgenommen werden. Als Bürgerwind Greven müssen wir allerdings seit diesem Jahr an Ausschreibungen teilnehmen um Windstrom zu verkaufen. Die Zuschläge richten sich danach zu welchem Preis der Strom von den Ausschreibungsteilnehmern angeboten wird. Wenn beispielsweise 180 Meter als Höhengrenze im Flächennutzungsplan festgeschrieben würde, könnten die neuen Anlagengeneralinnen nicht gebaut werden. Dies hätte zur Folge, dass bei gleichen Investitionskosten an Standorten, an denen hohe Anlagen umsetzbar wären, ca. 25 Prozent Ertrag nicht generiert werden könnten. Das notwendige Entgelt pro KWh würde sich dementsprechend erhöhen oder die Rendite auf Kosten der beteiligten Bürger verringern. Vereinfacht gesagt würde dieser Umstand dazu führen, dass nur ein Projektierer, der mit niedrigen Renditen zurechtkommt, einen solchen Park bauen kann und wir gezwungen sind, unsere Planungsgrundlagen zu verkaufen. Übrigens plant die Bürgerwind Greven an den Stellen, an denen keine 230 Meter-Anlagen möglich sind, durchaus 180 Meter-Anlagen. Diese werden allerdings im späteren Betrieb optisch durch die perspektivische Verschiebung kaum von den größeren Anlagen zu unterscheiden sein

Substanzieller Raum

Die Frage, ab welcher Größenordnung genügend substanzieller Raum für die Windkraft zur Verfügung steht, ist nicht einfach zu beantworten, wie auch der Vortrag von Herrn Tyczewski aufzeigte. Ob am Ende zehn Prozent oder etwas weniger festgelegt werden, ist für uns von untergeordneter Tragweite Das Büro Wolters und Partner hat mit seinem Vertrag vom 10. 03. 2016 aufgezeigt, dass es in Greven bereits schwierig ist die zehn Prozent annähernd zu erreichen. Fakt ist: je deutlicher die Abweichung von den zehn Prozent ausfällt, desto rechtsunsicherer wird ein solcher FNP.

Initiative Gegenwind

Mittlerweile dürfte allen klar geworden sein, dass die Initiative Gegenwind das Ziel verfolgt, Windkraftanlagen komplett zu verhindern. Es wird nicht versucht Kompromisse zu finden oder konstruktiv an Planungen mitzuarbeiten, sondern es zählt der reine Verhinderungsgedanke. Wir haben in den letzten Jahren mıt vielen Bürgern sowohl positive als auch kontroverse Gespräche geführt. Basierend darauf haben wir bereits einiges an Konzepten, Standorten und weiteren Details geändert, soweit es uns möglich war. Eine ganze Planung wegen einzelner ablehnender Stimmen aufzugeben, ist allerdings keine Option. Schlussendlich wurde sich die Initiative sogar selbst schaden, da es die Mitglieder bei vermeidlichem Erfolg (Aufgabe des Bürgerwindes in Greven) mit Projektierern zu tun bekommen würden.

Befeuerung von WEA

Zum Thema Befeuerung von WEA (Rote Lichter bei Nacht, Weiße bei Tag) gibt es seit einiger Zeit die Bestrebung ein Verfahren genehmigungsreif zu machen, welches die Lichter nur anschaltet, sobald sich ein Fluggerät nähert. Diese Neuerung ist mittlerweile serienreif und das erklärte Ziel aller Bürgerwindparks im Kreis Steinfurt besteht darin, diese zwar teure aber gute Technologie in allen Parks nachzurüsten oder freiwillig einzubauen. wenn sie genehmigt wird. Glauben Sie, ein Projektierer würde freiwillig eine sechsstellige Summe investieren, damit die Anwohner nicht mehr von dem roten Blinken betroffen sind?

Schattenabschaltung

Die Bürgeıwind Greven hat sidı mit der Bauantrags-stellung selbst dazu verpflichtet, nicht von ihrem Recht Gebrauch zu machen, bis zu acht Stunden pro Jahr und Wohnbebauung Schattenwurf zu emittieren. Mit dieser freiwilligen Verpflichtung geht ein deutlicher Ertragsverlust einher, den wir jedoch gerne in Kauf nehmen, da uns die steigende Akzeptanz wichtiger ist, als die letzten Ertragsprozente. Hier ergibt sich die gleiche Fragestellung wie beiın Punkt zuvor. Keine andere Gesellschaft würde In diesem Punkt so handeln wie wir. In Gesprächen mit Projektieren haben wir an dieser Stelle bislang nur verständnislose Blicke geerntet mit der Frage, wie man denn freiwillig auf Erträge verzichten kann, obwohl sie einem per Gesetz zustehen.

„Miı der Umsetzung der Windkraft ın Greven machen sich nur einige wenige die Taschen voll.“ Diesen Satz haben Sie sicherlich, genau wie wir auch, in den letzten Monaten sehr oft zu hören bekommen. Hier ein paar Fakten, die zeigen dass das nicht stimmt:

Die Pacht pro Windenergieanlage wird wie folgt verteilt: Ein kleiner Teil für den direkten Standort und die versiegelte Schotterfläche, ca 3000 bis 6000 Euro im Jahr je nachdem wie viel versiegelt wırd. Diese Pachtsumme bewegt sich normaler Weise zwischen 20 000 und 40 000 Euro. Dıese Differenz wird bei dem Bürgerwind Pachtmodell wie folgt verteilt:

Die umliegenden Flächeneigentümer, die keinen Standort auf ihrer Fläche haben, deren Fläche aber grundsätzlich für einen Standort in Frage käme bekommen eine Pacht pro ha.

Die Anwohner bekommen je nach Abstand zur nächsten WEA eine Anwohnervergütung. Diese kann sich durchaus im vierstelligen Bereich bewegen. Hierbei ist es übrigens egal, ob der Anwohner gegen das Projekt klagt, die Initiative Gegenwind unterstützt oder nicht. Das Entgelt steht ihm zu.

Dıeses Pachtmodell wurde bereits 2011 bis 2012 mit den Grundeigentümern in einem demokratischen Prozess entwickelt, bevor die potenziellen Standorte bekannt waren. Hıer verzichten Grundeigentümer zu Gunsten der Gemeinschaft auf hohe Summen und verschreiben sich dem Bürgerwindgedanken.

Unser erklärtes Ziel: Nachdem uns die Politik den Boden bereitet hat, wollen wir den Gegnern durch eine große Beteiligung zeigen, dass sich viele Grevener Bürger mit der Windenergie identifizieren können. Große Beteiligung bedeutet, dass mindestens 50 Prozent des eınzuwerbenden Kapitals aus Reihen der Bürger kommen sollen. Bis zu 6 Prozent stehen den Stadtwerken zu und bis zu 42 Prozent den Grundeigentümern. Wir gehen allerdings davon aus, dass die 42 Prozent der Grundeigentümer nicht erreicht werden. In diesem Fall geht die Differenz ebenfalls als Beteiligungsmöglichkeit an die Bürgerschaft. Ein Blick ın unsere Nachbarkommunen gibt uns schon heute Recht mit unserer Annahme, dass Bürgerwind große Akzeptanz in der Bevölkerung findet. Es finden derzeit Informationsveranstaltungen zu Beteiligungsmöglichkelten in vielen Nachbarkommunen statt, bei denen die Säle aus allen Nähten platzen. Prognosen zu Folge wird jedes einzelne Bürgerwindprojekt im Kreis überzeichnet werden. Beteiligungsinteressenten, die sich von außerhalb der Kommunen an Projekten beteiligen wollen, kommen mangels Volumen nicht zum Zuge.

Fazit:

Es gibt aus Sicht der Bürgerwind Greven zwei Möglichkeiten, wie es in Greven mit der Windenergie weitergehen kann.

Erstellung einer neuen Flächennutzungsplanung mit einer Vielzahl von noch exakt zu bestimmenden „weichen Kriterien“. Diese werden allerdings von der Initiative Gegenwind sehr kritisch begleitet, was einen langen zermürbenden Prozess mit sich bringen wird. Für die Planung kann evtl. auf Voruntersuchungen aus der ersten Flächennutzungsplanung zurückgegriffen werden, allerdings kann sich aus einem einzelnen Parameter zum Beispiel Abstand zur Wohnbebauung ein komplett neuer Zuschnitt der Flächen ergeben. Dieses kann dazu führen, dass es neue bzw. abweichende Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange gibt, die berücksichtigt werden müssen. Aus den Erfahrungen in den Nachbarkommunen und aus den Zeitplanschätzungen des alten Städteplaners wird sich so ein Verfahren ca. 18 Monate hinziehen. Zum Schluss bleibt das Risiko, dass der FNP den rechtlichen Anforderungen nicht gerecht wird und von Seiten der Windenergiegegner sowie von Windenergieplanern bzw Grundeigentümern mit unbekanntem Ausgang beklagt wird.

Freigabe des Stadtgebietes für die Nutzung der Windenergie, indem der bestehende FNP aufgehoben wird. Dadurch können vom Kreis Steinfurt die gestellten Bauanträge nach Bundesimmissionsrecht kurzfristig wieder in die Bearbeitung aufgenommen werden. Die Bürgerwind Greven kann sich mit ihrem Projekt an der Ausschreibung nach dem EEG 2017 beteiligen.

Aus den Voruntersuchungen des Büro Wolters und Partner sieht die Bürgerwind Greven den gesamten in Greven zur Verfügung stehenden Raum mit der augenblicklichen Planung ausgereizt.

Die Grevener Kommunalpolitik sollte sich aus unserer Sicht dringend die Frage stellen, ob sie riskieren kann. durch einen zermürbenden Prozess einer neu aufzustellenden Flächennutzungsplanung das Risiko einzugehen, die Bürgerwind Greven und damit den gesamten Bürgenwindgedanken mit all seinen Vorteilen in den Verkauf zu zwingen. Das Recht der Bürgerinitiative, gegen die Genehmigung der Windkraftanlagen im Stadtgebiet zu klagen, wird mit oder ohne Flächennutzungsplan bestehen bleiben. Dies ist die entscheidende Ebene auf der entschieden werden kann ob der Bau von einzelnen Windkraftanlagen rechtens ist, oder nicht.

Bitte helfen Sie uns dabei. dem Bürgerwind in Greven seine verdiente Chance zur Umsetzung zu geben! Wir hoffen, Ihnen mit den vorangegangenen Punkten ein Gefühl davon vermittelt zu haben, wie sich die Sachlage aus Sicht der Bürgerwind Greven momentan darstellt.

Miı freundliche Grüßen.

Ihre Bürgerwind Initiatoren

Startseite