Eigentlich
Spielotheken in Greven bleiben trotz Glücksspielstaatsvertrag bis 2021 erhalten
Greven
Schonfrist für die Spielhallen: Eigentlich müssten jene, die weniger als 350 Meter von Jugendeinrichtungen wie Schulen, Jugendheimen oder Kindergärten entfernt liegen, geschlossen werden. Doch es gibt Bestandsschutz.
Eigentlich, so sieht es jedenfalls der schon im Jahr 2012 beschlossene Glücksspielstaatsvertrag vor, eigentlich müsste am 1. Dezember dieses Jahres Schluss sein. Schluss für die Spielhallen in Greven. Denn fast alle sind von der gesetzlichen Regelung betroffen die besagt, dass alle Spielotheken, die weniger als 350 Meter von Jugendeinrichtungen wie Schulen, Jugendheimen oder Kindergärten entfernt liegen oder die weniger als einen Abstand von 350 Metern zur nächsten Spielhalle haben, geschlossen werden müssen. Für erstere Reglung gibt es aber einen Bestandsschutz. Und: Der ausgeschiedene Leiter des Ordnungsamtes, Michael Schreiber, hat allen Spielotheken eine Lizenzverlängerung bis 2021 erteilt.
„Innerstädtisch liegen alle Spielotheken viel zu eng beieinander“, erklärt Uwe Kunze, Fachbereichsleiter Bürgerdienste und Recht bei der Stadtverwaltung. Aber der Gesetzgeber habe nicht geklärt, nach welchen Kriterien welche Spielothek die zu nah an einer anderen liegt, von der Kommune geschlossen werden müsse. Ein Problem, das nicht nur Greven hat. „Die Ordnungsbehörden aller Kommunen im Kreis haben sich abgestimmt und ein einheitliches Vorgehen abgesprochen“, sagte Kunze. Und dieses sieht vor, dass zunächst einmal nichts getan werde.
Also: Für die sechs Spielotheken in Greven gibt es erst einmal eine Schonzeit bis zum Jahr 2021.
Bleibt eine weitere Regelung des Glücksspielstaatsvertrages. Und die sieht vor, dass alle Spielotheken nur noch eine Konzession innehaben dürfen. Eine Konzession bedeutet zwölf Spielautomaten. Zwei Spielotheken in Greven haben aber Doppellizenzen und müssten – so die gesetzliche Regelung – eine Lizenz abgeben und dürften dann auch nur noch zwölf Automaten betreiben. Das gilt zum Beispiel für die Spielothek an der Alten Münsterstraße. „Von dort wurde eine Härtefallentscheidung beantragt, da sind wir im Gespräch“, sagte Kunze. Eine Besonderheit in diesem Fall: Das Gebäude, in dem die Spielothek betrieben wird, soll demnächst sowieso abgerissen und neu gebaut werden.
Einer, der sich sicherlich über den Fortbestand der Spielotheken freuen wird, ist sicherlich der Kämmerer. Denn das Glücksspiel füllt nicht nur die Taschen der Betreiber und leert die der Spieler – auch die Stadt verdient ganz gut daran. So wurden im vergangenen Jahr rund 400 000 Euro Vergnügungssteuer fällig.
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