Totschlag in der Asyl-Unterkunft
Täter muss 13 Jahre ins Gefängnis
Greven
Die Schwurgerichtskammer am Landgericht verurteilte gestern den heute 26 Jahre alten Täter zu 13 Jahren und sechs Monaten Gefängnis wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung. Die Tat ereignete sich in der Grevener Asyl- und Obdachlosenunterkunft an der Wentruper Mark.
Im Strafverfahren am Landgericht Münster um den Asylbewerber aus Afghanistan, der in der Grevener Asyl- und Obdachlosenunterkunft an der Wentruper Mark einen Mitbewohner getötet und einen weiteren schwer verletzt hat (wir berichteten ausführlich), hat das Landgericht sein Urteil gesprochen. Die Schwurgerichtskammer verurteilte den heute 26 Jahre alten Täter zu 13 Jahren und sechs Monaten Gefängnis wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung.