An eigener Ehefrau vergangen
Bewährungsstrafe nach Vergewaltigung
Horstmar/Rheine
Nach Überzeugung des Schöffengerichts in Rheine hat ein Mann aus Horstmar im Herbst 2020 seine Ehefrau vergewaltigt. Der 41-Jährige sprach hingegen von „ausschließlich einvernehmlichem Sex“.
Wegen Vergewaltigung seiner Ehefrau im Herbst 2020 verurteilte das Schöffengericht in Rheine nun einen 41-jährigen Mann aus Horstmar zu zwei Jahren mit Bewährung. Damit kam er glimpflich davon, denn zwei Jahre sind die Mindeststrafe.
Nicht vorbestraft
Der Angeklagte war nicht vorbestraft und hatte seine Frau bei der Vergewaltigung auch nicht verletzt, wie sie als Zeugin sagte. „Deswegen haben wir Ihnen die Bewährung gegeben“, begründete die Richterin das Urteil, wie auch die Staatsanwältin es beantragt hatte. Als Bewährungsauflage muss er 2000 Euro an den Verein zur Bewährungshilfe in Raten von 100 Euro bezahlen, zehn Beratungstermine zum Thema Gewalt wahrnehmen und dem Gericht nach fünf Sitzungen nachweisen.
Der 41-Jährige bestritt den Tatvorwurf und sprach von ausschließlich einvernehmlichem, „wunderbarem“ Sex mit seiner Frau. Aus der Ehe gingen drei Kinder hervor. „Ich hatte das Gefühl, dass meine Frau eine Affäre hatte“, sagte der Angeklagte. Darüber hätten sie miteinander gestritten. Seine Frau trennte sich inzwischen von ihm.
Schlafzimmertür abgeschlossen
Die 40-jährige zierliche Frau sagte im Zeugenstand aus, dass sie im Schlafzimmer gewesen sei, als ihr Mann am Nachmittag hineingekommen sei und Sex von ihr verlangt habe. „Er hat die Tür abgeschlossen“, sagte sie. Sie habe ihn zurückgewiesen. Aber er habe es verlangt, sie entkleidet, auf das Bett geworfen und vergewaltigt. Dabei habe sie geweint.
Auch vor Gericht weinte sie bei ihrer Aussage. Sie sei nicht laut geworden, weil die Kinder in ihren Zimmern das Geschehen nicht mitbekommen sollten. Die Frage, ob sie nach dieser Tat noch Sex mit ihrem Mann gehabt hätte, bejahte sie: „Ich habe am nächsten Tag meine Anwältin angerufen, aber nicht erreicht.“ Einen Tag später habe sie sich nicht mehr getraut, noch einmal anzurufen, und es ihren Freundinnen erzählt.
Eine Ausnahme gemacht
Es habe auch körperliche Auseinandersetzungen gegeben, über die sie am Amtsgericht Steinfurt in einer Anhörung aber nicht sprechen wollte. Bezüglich der Vergewaltigung machte sie eine Ausnahme, wie sie auf Anfrage der Richterin sagte. Auf die Frage des Gerichts, wie stark und nachhaltig die Tat ihr Leben beeinflusst hätte, antwortete sie: „Das Leben geht weiter.“
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