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Unnötig komplex oder sehr flexibel?

Ein neues Gesetz erlaubt Vereinen hybride Mitgliederversammlungen

Kreis Steinfurt

Die Bundesregierung hat im Februar mit ihrem „Gesetz zur Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht“ sogenannte hybride Mitgliederversammlungen für Vereine möglich gemacht. So stehen Vereine und Politik dazu.

Von Michael Hagel

Online-Mitgliederversammlungen oder doch lieber wieder in Präsenz? Oder eine Mischung aus beidem? Das heißt das „hybrid“ – und ist nun per Gesetz ausdrücklich erlaubt. Foto: dpa

Es liegt letztendlich alles im Auge des Betrachters – oder der Betrachterin: Die Bundesregierung hat im Februar mit ihrem „Gesetz zur Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht“ sogenannte hybride Mitgliederversammlungen für Vereine möglich gemacht. Endlich – und erst nach viel Druck seitens der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sagt deren Abgeordnete Anja Karliczek aus Brochterbeck. „Wir gehen einen großen Schritt Richtung Digitalisierung im Vereinswesen und sorgen für größere Flexibilität“, sagt Jürgen Coße, SPD-Bundestagsabgeordneter aus Neuenkirchen.

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