Prozess wegen Besitzes jugendpornografischer Bilder
13-Jährige sollte für Nacktbild 50 Euro bekommen
Lengerich/Tecklenburg
Gleich wegen einer ganzen Anzahl von Straftaten hatte sich am Dienstag vor dem Amtsgericht Tecklenburg ein 21-jähriger Mann aus Lengerich zu verantworten. Unter anderem ging es um Nacktbilder einer 13-Jährigen.
Erwerb und Besitz jugendpornografischer Bilder, so lautete der schwerste Vorwurf in einer ganzen Reihe von Anklagen gegen einen 21-jährigen Lengericher, die am Dienstag vor dem Amtsgericht Tecklenburg verhandelt wurden. Des Weiteren warf die Staatsanwaltschaft ihm einen Ladendiebstahl und mehrere Schwarzfahrten mit der Bahn im Raum Nürnberg vom Mai vergangenen Jahres vor.
Für alle Taten hatte der junge Mann eine Erklärung, aber zunächst kein Geständnis. So sei er des Ladendiebstahls nur überführt worden, weil ein „Kumpel“ – vor dem er Angst gehabt hätte – bei einer Kontrolle durch den Kaufhausdetektiv ihm die gestohlene Ware zugesteckt habe. Auch zu den Schwarzfahrten habe ihn der „Freund“, bei dem er zu der Zeit wohnte, gedrängt. Dass er von einer 13-Jährigen aus Hamm Nacktfotos gefordert habe und bereit gewesen wäre, dafür 50 Euro pro Bild zu zahlen, bestritt der Mann – zunächst. Er erzählte eine wirre Geschichte, wie er als in dieser Zeit Obdachloser zusammen mit einem Freund bei der Mutter der Geschädigten untergekommen sei. Er habe für das Dach über dem Kopf Gartenarbeiten erledigen müssen und sei geschlagen worden. Da sich seine körperliche Verfassung zu dieser Zeit verschlechtert habe, sei er nach Lengerich zurückgekehrt. „Ich hatte kein Geld, warum sollte ich 50 Euro für ein verdammtes Bild zahlen?“
Richter zum Angeklagten
Die Tat räumte der 21-Jährige erst ein, nachdem der Richter den Chatverkehr zwischen ihm und seinem Opfer verlesen hatte. Unter anderem hieß es da: „50 Euros für jedes weitere Foto“. Auch die Drohung der Staatsanwältin, alle elektronische Geräte zu beschlagnahmen und zu durchsuchen – „Werden wir da noch mehr Beweise finden?“ – zeigte Wirkung. Er habe die Tat unter Drogeneinfluss begannen, schränkte der junge Mann sein Geständnis aber gleich wieder ein.
Traumatische Jugend, andauernder Drogenkonsum, Schulden und Probleme, den Alltag zu bewältigen, so die kurze Zusammenfassung der Stellungnahme der Jugendgerichtshilfe. Sie regte an, bei dem 21-jährigen noch Jugendstrafrecht anzuwenden, da er deutlich reife-verzögert sei. Auch seien eine Drogentherapie und die Begleitung einer sozialen Einrichtung angemessen. Dem folgte das Gericht und verhängte zusätzlich eine Auflage von 40 Arbeitsstunden gemeinnütziger Arbeit. In seiner Urteilsbegründung merkte der Richter an, der Angeklagte habe sich mit dem späten Geständnis einen großen Gefallen getan: „Sie haben sicher bemerkt, dass niemand in diesem Saal Ihnen Ihre Geschichte geglaubt hat.“
Startseite