Sicherungsverfahren gegen 32-Jährigen
Allmachtsfantasien und Alpträume
Lengerich/Münster
Unter anderem mehrere Körperverletzungen werden einem 32-jährigen Lengericher zur Last gelegt. Weil die Staatsanwaltschaft ihn für nicht schuldfähig hält, wird in einem sogenannten Sicherungsverfahren derzeit geklärt, ob der Mann dauerhaft in eine psychiatrische Einrichtung muss. Am zweiten Verhandlungstag kristallisierte sich heraus, dass der 32-Jähriger sich selbst offenbar für nicht krank hält.
Am zweiten Termin des Sicherungsverfahrens, in dessen Verlauf geprüft werden soll, ob ein 32 Jahre alter Mann aus Lengerich dauerhaft in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden soll, stand dessen persönliche und gesundheitliche Entwicklung im Fokus der zuständigen 8. Großen Strafkammer des Landgerichts Münster.