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Gesamtschule Lengerich/Tecklenburg

Anmeldungen ab 8. Februar möglich

Lengerich

Vom 8. bis 14. Februar sind die Anmeldetermine zum neuen Schuljahr für die Gesamtschule Lengerich/Tecklenburg. Anmeldungen sind an beiden Schulstandorten möglich.

wn

Anmeldungen für die Gesamtschule zum neuen Schuljahr werden ab 8. Februar angenommen. Foto: Michael Baar

Das Anmeldeverfahren für die Gesamtschule Lengerich/Tecklenburg beginnt am 8. Februar. Die Städte Lengerich und Tecklenburg weisen darauf hin, dass die Anmeldungen für die Gesamtschule Lengerich/Tecklenburg von Freitag, 8. Februar, bis Donnerstag, 14. Februar, wie folgt angenommen werden:

Anmeldungen für den Standort Lengerich im Schulgebäude, Margarethenstraße 1, am 8. Februar von 12 bis 18 Uhr sowie vom 11 bis 14. Februar jeweils von 9 bis 16 Uhr.

Anmeldungen für den Standort Tecklenburg im Schulgebäude, Howesträßchen 18, am Februar von 12 bis 18 Uhr sowie vom 11. bis 14. Februar jeweils von 9 bis 16 Uhr.

Soweit im Einzelfall die angegebenen Anmeldetermine nicht wahrgenommen werden können, ist eine Terminabsprache ( ✆ 0 54 81/ 33-85 10 oder ✆ 0 54 82/ 93 82 10) möglich. Über die endgültige Aufnahme aller Schüler für die Gesamtschule Lengerich/Tecklenburg wird nach Vorliegen aller Anmeldungen entschieden. Darauf weisen die Kommunen in ihrer Pressemitteilung hin.

Unter Beachtung der bestehenden „Klassenbildungsrichtlinien“ der Landesregierung Nordrhein-Westfalen werde versucht, Elternwünsche zur Aufnahme von Schülern an den jeweiligen Standorten der Gesamtschule zu berücksichtigen.

Bei der Anmeldung der Schüler sind folgende Unterlagen vorzulegen: Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch der Eltern; Halbjahreszeugnis der Klasse 4; vier Ausfertigungen des Anmeldescheins der Grundschule. Weitere geeignete Unterlagen können zum Anmeldungsgespräch mitgebracht werden, heißt es in der Mitteilung.

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