Rat ergänzt Ordnungsbehördliche Verordnung
Auch Gruppen dürfen Osterfeuer ausrichten
Lengerich
Noch einmal nachgebessert hat der Rat eine bereits im Haupt- und Finanzausschuss schon ausführlich diskutierte und aktualisierte Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt, in der es unter anderem um Lärmschutz und Osterfeuer geht.
Eine mehr als zehn Jahre alte Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt