44-Jähriger muss vier Monate ins Gefängnis
Der Frau aufgelauert und die Töchter an der Schule abgepasst
Lengerich/Tecklenburg
Das Gericht kannte kein Pardon. Ein 44-Jähriger muss für vier Monate hinter Gitter. Er hatte seine mittlerweile von ihm geschiedene Frau und die beiden Töchter gestalkt – und das in seiner Bewährungsfrist.
Mit einem Schuldspruch endete nach vier Verhandlungstagen ein Verfahren gegen einen 44-jähriger Mann aus Lengerich. Ihm wurde vorgeworfen, seine von ihm getrennt lebende Ehefrau und die beiden gemeinsamen Töchter verfolgt und gestalkt zu haben. Die inzwischen vom Angeklagten geschiedene Frau hatte ein Annäherungsverbot nach dem Gewaltschutzgesetz erwirkt.
Danach durfte der Mann sich der Frau und den Kindern nicht mehr als 20 Meter nähern, keinen telefonischen oder sonstigen Kontakt suchen und musste sich bei zufälligen Zusammentreffen sofort entfernen. Im Sommer 2022 war diese Anweisung – nach mehreren Vorfällen auf 50 Meter erweitert worden. Gegen diese Auflage habe er verstoßen, so der Richter. Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu einer Gefängnisstrafe von vier Monaten ohne Bewährung.
Annäherungsverbot
Trotz des erlassenen Annäherungsverbotes habe er immer wieder die Nähe der Opfer gesucht, der Frau an ihrem Arbeitsplatz aufgelauert, oder die Kinder an der Schule abgepasst, erklärte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer.
Von den fünf Anklagen wegen Nachstellung und Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz blieben am Schluss zwei übrig. In den vorangegangenen Verhandlungstagen hatten Zeugen glaubhaft berichtet, dass zu den Tatzeitpunkten, zu denen der Mann die Familie mit dem Auto verfolgt habe, dieses in Osnabrück in einer Werkstatt stand. Der Verteidiger, der für seinen Mandanten einen Freispruch forderte, erklärte in seinen Ausführungen, dass wohl das Opfer sowohl gegenüber der Polizei als auch vor Gericht gelogen habe. Er unterstellte als Motiv dafür Rache, habe die Frau doch vor Gericht erklärt, dass sie ihren Ex-Mann im Knast sehen möchte. Staatsanwältin und Richter sahen dies etwas anders.
Leidensdruck
Es sei nicht verwunderlich, dass bei der Aussage der Zeugin einiges durcheinander ging. Dies sei Angesichts des Leidensdruckes, dem die Frau ausgesetzt sei, verständlich, so der Richter in seiner Urteilsbegründung. Immerhin zögen sich die Vorfälle bereits über Jahre hin und die drei Anklagepunkte seien von der Staatsanwaltschaft nur fallengelassen worden, weil dem Angeklagten die Taten nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnten. Bei den übrigen Punkten habe das Gericht allerdings keine Zweifel an der Schuld des Lengerichers. In einem Fall hatte er seine Töchter – die auf dem Heimweg von der Schule waren – mit dem Auto verfolgt, im anderen Fall seine Ex-Frau auf dem Handy angerufen.
Dafür erhielt der Angeklagte nun eine Gefängnisstrafe von vier Monaten, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. „Sie haben diese Taten während ihrer Bewährungszeit begangen,“ so der Richter. Der Angeklagte war nämlich erst vor wenigen Monaten wegen gleicher Delikte in mehreren Fällen zu einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten verurteilt worden.
„Sie zeigen keine Einsicht,“ fuhr der Richter fort. Trotz einer positiven Sozialprognose stehe sich der Angeklagte selbst im Weg, da er die Strafbarkeit seines Handelns nicht einsehe. „Es ist ihr gutes Recht die Aussage zu verweigern, aber dann gibt es für mich auch keine mildernden Umstände. Sie haben das Leben der Opfer erheblich beeinträchtigt.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und der Angeklagte kann Berufung oder Revision einlegen.
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