1. www.wn.de
  2. >
  3. Münsterland
  4. >
  5. Lengerich
  6. >
  7. Gericht ahndet Beißattacke

  8. >

Psychische Erkrankung bewahrt 30-Jährigen nicht vor Haft

Gericht ahndet Beißattacke

Lengerich/Münster

Nachts höre er Stimmen, schreie und befürchte Repressalien von Mitinhaftierten. Mit dieser Begründung hat ein 30-Jähriger aus Lengerich Berufung gegen eine erstinstanzliche Verurteilung eingelegt. Ohne Erfolg. Das Landgericht verwarf die Berufung als unbegründet.

Das Landgericht in Münster. Foto: Oliver Werner

„Damit haben sie mein Todesurteil unterschrieben.“ Mit diesen Worten hat am Dienstag ein 30-jähriger Lengericher die Urteilsbegründung eines Richters des Landgerichts Münster unterbrochen, als der die Berufung des Mannes gegen die erstinstanzliche Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten als unbegründet verwarf.

Der 30-Jährige leidet an paranoider Schizophrenie und hört eigenen Angaben zufolge die Stimmen von Adam, Eva, Gott und Luzifer. Deren Namen schreie er in der Nacht und deshalb befürchte er Repressalien durch andere Inhaftierten. „Ich glaube, ich werde den Knast nicht überleben“, erklärte der 30-Jährige zu Beginn der Verhandlung und begründete mit dieser Angst auch seine Berufung, mit der er eine Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung erreichen wollte.

Das Amtsgericht Tecklenburg hatte im Oktober des vergangenen Jahres die neunmonatige Haftstrafe aufgrund mehrerer Taten des Angeklagten verhängt. Im Januar 2020 hatte er einen Busfahrer gegen die Brust geboxt, als dieser den Lengericher beim Schwarzfahren erwischt hatte. Der Geschädigte erlitt eine Prellung und war für eine Woche arbeitsunfähig. Im gleichen Monat beleidigte der Angeklagte einen weiteren Busfahrer schwer, als auch dieser ihn ohne Fahrschein antraf. Im Streit um ein Fahrrad biss der Lengericher einen anderen Mann so stark in den Arm, dass eine blutende Wunde entstand, obwohl das Opfer der Attacke eine Jacke trug. Und während eines Familienstreits warf der 30-Jährige mit Steinen ein Fenster des Hauses seiner Mutter und seines Stiefvaters ein.

Ein Sachverständiger stellte fest, dass der Lengericher in einer psychiatrischen Einrichtung behandelt werden sollte. Er kam aber auch zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte während der Taten einsichtsfähig und allenfalls vermindert steuerungsfähig war, wobei sich Letzteres nicht eindeutig belegen ließe. Eine Unterbringung in der Psychiatrie war aufgrund dieser Einschätzung von Rechtswegen nicht möglich.

Der Staatsanwalt lehnte eine Bewährungsstrafe ab, da nicht zu erwarten sei, dass der Lengericher keine Straftaten mehr begeht. Seine Einschätzung: „Die JVA ist nicht der richtige Ort eine solche Erkrankung zu behandeln. Die JVA bietet aber die Möglichkeit, eine Therapie vorzubereiten.“ Dieser Einschätzung schloss sich die 5. Strafkammer des Landgerichts letztlich an. „Wir halten es nicht für wahrscheinlich, dass sie aus der jetzigen Situation heraus eine Therapie starten können“, resümierte der Vorsitzende.

Startseite