19-Jähriger wegen räuberischen Diebstahls verurteilt
Nur die Ausreise verhindert eine Haftstrafe
Lengerich/Ladberg...
Durch die Ausreise in sein Heimatland Albanien verhindert ein 19-Jähriger in Deutschland den Gang ins Gefängnis. Der junge, vorbestrafte Mann ist am Mittwoch vom Amtsgericht Ibbenbüren wegen räuberischen Diebstahls zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Eine Auflage: der kurzfristige Flug zurück in den Westbalkanstaat. Die Tat ereignete sich in Lengerich.
Um einen räuberischen Diebstahl ging es in der Verhandlung am Mittwoch vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Ibbenbüren. Angeklagt war ein 19-Jähriger aus Ladbergen. Ihm warf die Staatsanwaltschaft vor, am 30. Dezember 2019 bei einer Zusammenkunft auf dem Schulhof der Bodelschwingh-Realschule in Lengerich einem Bekannten eine Softair-Pistole entwendet zu haben. Als dieser die Rückgabe verlangte, habe der Angeklagte damit gedroht, den Mann „kaputt“ zu schlagen.
„Haben sie eine besondere Neigung zu Waffen?“ Dies war eine der ersten Fragen, die der Vorsitzende Richter dem Angeklagten stellte. Als der verneinte, konfrontierte der Richter den Mann mit Fotos aus sozialen Netzwerken, die den 19-Jährigen zeigen, wie er mit einem Gewehr posiert. „Gerade nach Trier gestern müssen wir wissen, wie manche Menschen ticken“, begründete der Richter seine Nachfrage.
Den Tathergang räumte der in Begleitung seines Vaters erschienene Angeklagte durch seines Anwalt vollumfänglich ein. So konnte die Beweisaufnahme kurz gehalten werden. Zeugen mussten nicht gehört werden. Stattdessen konzentrierte sich das Gericht auf den Lebenslauf des Angeklagten, der 2005 mit seiner Familie aus Albanien nach Deutschland gekommen war.
Während sich Eltern und Geschwister schnell und umfassend integriert hätten, sei der 19-Jährige nie richtig in Deutschland angekommen, befand der Richter: „Ihre Eltern und Geschwister können als rechtschaffene Bürger angesehen werden. Warum sind sie einen anderen Weg gegangen?“
Laut dem Bericht der Jugendgerichtshilfe waren neben der Auflehnung gegen den Vater der Verstoß gegen Regeln in Schule und Beruf offenbar die entscheidenden Gründe für das Scheitern. Die Ablehnung jeder Regel und latente Aggressivität hätten immer wieder zu Konflikten mit dem Gesetz und zu fünf, zum Teil einschlägige Jugendstrafen geführt. Das Gericht verurteilte den Mann nun zu einer Gefängnisstrafe von neun Monaten auf Bewährung. Entscheidende Bewährungsauflage ist die Ausreise nach Albanien bis spätestens Freitag dieser Woche.
Sein Vater bestätigte, dass dieser Flug bereits gebucht sei und sein Sohn künftig bei Verwandten leben werde. Der Vorsitzende Richter gab seiner Hoffnung Ausdruck, dass für den jungen Mann ein Neuanfang in seiner Heimat möglich sei und er dort nicht der Verlockung des schnellen, meist kriminell erworbenen Geldes erliegen möge.
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