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Institutionelles Schutzkonzept

 Rote Karte bei Regelverstoß

Lengerich

Ein Institutionelles Schutzkonzept hat das Jugendzentrum in Zusammenarbeit mit Vera Sadowski erarbeitet. Es soll Kinder und Jugendliche vor körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch schützen.

Ähnlich wie die Kirchengemeinden und viele Verbände hat jetzt auch das Jugendzentrum Lengerich ein Institutionelles Schutzkonzept erarbeitet. Foto: Bischöfliche Pressestelle

Das Landeskinderschutzgesetz NRW schreibt die Entwicklung institutioneller Schutzkonzepte für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe verbindlich fest. „Dieses Konzept umfasst Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt, Machtmissbrauch in der Einrichtung oder dem Angebot sowie Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung. Das Kinderschutzkonzept ist angepasst auf die Einrichtung oder das Angebot zu entwickeln. Kinder und Jugendliche sind an der Entwicklung des Kinderschutzkonzeptes entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife zu beteiligen“, heißt es konkret in Paragraf 11 des Gesetzes.

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