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Bezirksregierung verschiebt Calcis-Erörterungstermin auf den 22. Juni

9,9 Hektar – über 800 Einwendungen

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Wegen der Vielzahl an Einwendungen findet die Erörterung in der Gempthalle nicht wie geplant am 24. März statt. Die Bezirksregierung braucht nach eigener Aussage mehr Vorlauf.

Michael Schwakenberg

Calcis baut im Teutoburger Wald Kalkstein ab. Foto: Wilhelm Schmitte

In Zeiten von Corona war damit zu rechnen, dass auch der für Dienstag, 24. März, angesetzte Erörterungstermin zu der von Calcis beantragten Steinbrucherweiterung verlegt wird. Und genau das ist der Fall. Aber nicht wegen Corona, sondern wegen der Flut an Einwendungen. Das geht aus einer Pressemitteilung der Bezirksregierung hervor, die Herr des Verfahrens ist. Neuer Erörterungstermin ist der 22. Juni.

Calcis hat im Juli vergangenen Jahres beantragt, den Steinbruch zur Gewinnung von Kalkstein um insgesamt 9,9 Hektar zu erweitern. Dieser Antrag wird von der Bezirksregierung Münster in einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren geprüft.

Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung, die für die Errichtung oder wesentliche Änderung von Anlagen, die schädliche Umweltwirkungen hervorrufen können, benötigt wird, erfordert ein Genehmigungsverfahren. In dem Verfahren soll unter anderem sichergestellt werden, dass Menschen, Tiere, Pflanzen, der Boden und das Wasser vor schädlichen Umwelteinwirkungen geschützt werden und Vorsorge vor schädlichen Umwelteinwirkungen getroffen wird. Außerdem wird in einem Genehmigungsverfahren geprüft, ob auch andere öffentlich-rechtliche Belange gewahrt sind, wie zum Beispiel das Wasserrecht, das Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht und das Naturschutzrecht.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung haben sich laut Pressemitteilung der Bezirksregierung insgesamt 881 Einwender fristgerecht zu Wort gemeldet. Ein Großteil der Einwendungen beziehe sich auf den Naturschutz. Um eine strukturierte und sinnvolle Erörterung zu ermöglichen, müssten die Einwendungen erfasst und sorgfältig geprüft werden. Zudem seien verfahrenserhebliche Fragestellungen zu klären. Und dafür bedürfe es eines größeren zeitlichen Vorlaufs als ursprünglich geplant.

Der neue Erörterungstermin am 22. Juni beginnt um 10 Uhr in der Gempt-Halle in Lengerich. Bei Bedarf wird er am 23. und 24. Juni fortgesetzt. Alle Personen, die ihre Einwendungen fristgerecht vorgebracht haben, haben das Recht zur Teilnahme am Erörterungstermin und die Möglichkeit, diese beim neuen Termin vorzutragen und zu erläutern.

Teilnahmeberechtigt sind darüber hinaus der Antragsteller, die Genehmigungsbehörde sowie die sogenannten Träger öffentlicher Belange. Interessierte können als Zuhörer teilnehmen, sofern genügend freie Plätze zur Verfügung stehen.

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