Lindenallee: Gemeinde soll die Straße säubern
Anwohner wollen Besen wegstellen
Lienen-Kattenvenne
Die Straßengebührensatzung regelt, in welchen Straßen die Anlieger für die Reinigung zuständig sind. Die Anwohner der Lindenallee in Kattenvenne haben jetzt entschieden, dass die Gemeinde das machen soll – gegen eine entsprechende Gebühr.
Durch in den vergangenen Jahren erschlossene Baugebiete war jetzt eine Anpassung der Straßenreinigungssatzung erforderlich. Dabei wurden einige Straßen in die Satzung aufgenommen, im selben Atemzug aber wieder in die sogenannte Anliegerreinigung entlassen: Am Schoppenhof, Am Stutenpatt, Apfelweg, Lienkamp, Ostbrink, Brombeerweg, Lütke Venn, Moorweg und Ölbergstraße. Dieses Prozedere sorgte im Haupt- und Finanzausschuss bei einigen Mitgliedern und Zuhörern kurzzeitig für etwas Verwirrung.
Ausgangspunkt für die von der Verwaltung angestoßene Satzungsänderung war, so Maren Stieneker auf Anfrage der WN, dass einige Anwohner der Lindenallee in Kattenvenne den Wunsch geäußert hatten, von der Anliegereinigung in die maschinelle Reinigung zu wechseln. „Wir haben daraufhin alle Anwohner angeschrieben und gefragt, denn das funktioniert nur, wenn alle zustimmen“, erläutert die Verwaltungsangestellte.
Im Zuge dieser Maßnahme habe man das Straßenverzeichnis überprüft und festgestellt, dass die oben genannten Straßen noch gar nicht erfasst waren. Da es sich um reine Anliegerstraßen handelt, wurden sie ins Verzeichnis 4 der Satzung aufgenommen. Verzeichnis 4 bedeutet: Die Anlieger kehren selbst, wobei die Reinigung einmal wöchentlich am Samstag zu erfolgen hat.
Die Lindenallee ist jetzt auf Wunsch der Anlieger ins Verzeichnis 1 in die maschinelle Fahrbahnreinigung überführt worden, was zu entsprechenden Gebühren führt. Die entsprechenden Sätze liegen in Lienen und Kattenvenne pro Jahr und laufendem Meter bei 82 Cent bei überörtlichen Straßen, 1,23 Euro bei innerörtlichen Straßen und 1,64 Euro bei reinen Anliegerstraßen. Unberührt bleiben davon die den Bürgersteig betreffenden Reinigungs- und Räumpflichten. Die gelten ausnahmslos für jeden Anwohner, betont Maren Stieneker.
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