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Kreis äußert Bedenken gegen Entfristung des Kalkabbaus im Steinbruch Höste

Dyckerhoff muss nachbessern

Lienen/Lengerich

Anders als die Bezirksregierung im Bezug auf den Steinbruch in Hohne, hat der Kreis Steinfurt Bedenken geäußert, was den Antrag der Entfristung des Kalkabbaus der Firma Dyckerhoff im Steinbruch Höste anbelangt. Zünglein an der Waage könnten die Kalktuffquellen werden, deren nachteilige Beeinträchtigung durch einen unbefristeten und tiefergehenden Abbau nicht ausgeschlossen werden kann.

-msm-

Der Kreis hegt Bedenken am Antrag der Firma Dyckerhoff, was die Entfristung des Kalkabbaus im Steinbruch Höste anbelangt. Foto: Michael Baar

Zwei Tage hatte sich der Kreis Steinfurt dafür Zeit genommen, um bei einem Erörterungstermin über die Pläne zur Entfristung des Kalkabbaus seitens der Firma Dyckerhoff im Steinbruch Höste über 200 Einwendungen gegen jene zeitliche Entfristung nach 2027 zu diskutieren. Die Ansage seitens des Kreises als Genehmigungsbehörde ist eindeutig: In der aktuellen Form wird sie dem Antrag von Dyckerhoff nicht zustimmen.

Im Wesentlichen, berichtet Dr. Rolf Winters im Nachgang, habe es sich um private Einwendungen – unter anderem zahlreicher Mitglieder von „Pro Teuto“ – gehandelt. Neben der Unteren Naturschutzbehörde habe zudem das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW – kurz Lanuv – Bedenken gegen die beantragte Entfristung geäußert. Und diese Stellungnahme spiele für den Kreis Steinfurt bei der Betrachtung, so der Leiter derer Immissionsschutzbehörde, der die Erörterung am Mittwoch und Donnerstag in der Gempt-Halle leitete, eine „sehr gewichtige Rolle“.

Konkret ging es um mögliche Auswirkungen des unbefristeten und in die Tiefe gehenden Kalkabbaus auf die Kalktuffquellen in Höste. Die Felsenquelle etwa liege – anders als der Steinbruch selbst – in einem besonders schützenswerten FFH-Gebiet. „Das Lanuv befürchtet, dass sich der Kalkabbau, je weiter es in die Tiefe gehe, nachteilig auf die Kalktuffquellen auswirken kann. Es kann zumindest nicht ausgeschlossen werden“, verdeutlicht Dr. Rolf Winters im WN-Gespräch. Und eben jener Verdacht genüge in einem FFH-Gebiet aus, „dass wir uns zur Zeit daran gehindert sehen, eine Genehmigung für die Entfristung zu erteilen“, bringt es der Leiter der Immissionsschutzbehörde auf den Punkt.

Anders sieht die Sache im Steinbruch Hohne aus: Dort hatte die Bezirksregierung im November 2021 zugestimmt, dass die Firma Dyckerhoff einen Teilbereich im Steinbruch ohne zeitliche Beschränkung abgraben darf. Allerdings führe das Ja aus Münster nicht zu einer Erweiterung des Steinbruchs oder zu weiteren Abholzungen. Der Unterschied zur bisherigen Nutzung bestehe lediglich im Zeitraum, betonte die Behörde seinerzeit.

Und auch in Höste scheint das Aus für die Entfristung nach dem Erörterungstermin in der Gempt-Halle noch keinesfalls besiegelt: „Wir bleiben mit Dyckerhoff weiter im Gespräch, und ich persönlich gehe davon aus, dass die Firma ihren Antrag modifizieren wird. Deren Interesse an der Entfristung dürfte weiterhin groß sein“, glaubt Dr. Rolf Winters.

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