Dyckerhoff kündigt Erweiterung des Steinbruchs an
Hermannsweg wird verlegt
Lienen
Dyckerhoff wird im Lauf des Jahres 2020 mit dem Abbau weiterer bereits genehmigter aber noch nicht genutzter Flächen im Steinbruch Höste beginnen. Davon ist auch der westliche Teil des Steinbruchs betroffen. Das gibt das Unternehmen in einer Pressemittelung bekannt.
Die von der Behörde auferlegten Kompensationsmaßnahmen auf anderen Flächen im Bereich des Teutoburger Waldes, wie Neuanpflanzungen, Ersatz von Nadel- durch Laubbäume sowie Pflegemaßnahmen, seien bereits abgeschlossen.
Dyckerhoff weist darauf hin, dass als vorbereitende Maßnahme für den Abbau im Nordwesten des Steinbruchs Höste bereits in den nächsten Wochen der Hermannsweg verlegt wird. Zurzeit verlaufe der Wanderweg noch auf rund 330 Metern über die künftige Abbaufläche. Der neue Verlauf mache eine Ausbuchtung nach Norden und ist dadurch etwa 70 Meter länger.
Die Verlegung findet auf dem Gebiet der Gemeinde Lienen statt und wurde mit ihr abgestimmt, heißt es weiter. Der Kreis Steinfurt, die Stadt Lengerich und der Träger des Hermannswegs seien ebenfalls informiert worden.
Der Hermannsweg und damit auch der Kamm beziehungsweise die Silhouette des Teutoburger Waldes waren in der Vergangenheit immer wieder ein Thema in der Lienener Politik, das vor allem der CDU-Fraktionsvorsitzende Michael Stehr in den Fokus rückte. Ohne den Kalkabbau grundsätzlich in Frage zu stellen, plädierte er dafür, dass das Höhenprofil und damit die von unten sichtbare Silhouette unangetastet bleiben sollte. „Bei Calcis klappt das. Bei Dyckerhoff scheinen die Anstrengungen in diese Richtung nicht so groß zu sein“, sagte er gestern auf Anfrage der WN.
Entsprechende Gespräche seien bereits vor geraumer Zeit mit Dyckerhoff geführt worden, hätten aber nicht das gewünschte Ergebnis gebracht. Stehr: „Das ist alles genehmigt und rechtens, da kann man nichts machen.“
Nach der Verlegung des Hermannswegs wird Dyckerhoff laut Pressemitteilung mit den Bauarbeiten für den neuen Sicherheitszaun beginnen, der entlang der genehmigten Abgrabungsgrenze verlaufen wird.
Startseite