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Beschilderung komplettiert

Fahrradstraße: Regeln gelten ab sofort

Metelen

Die Beschilderung der Fahrradstraße, die im Rahmen des Triangel-Projekts des Kreises auch durch Metelen führt, ist fast abgeschlossen. Damit gilt ab sofort: Radfahrer sind grundsätzlich bevorrechtigt.

Von Dieter Huge sive Huwe

Nur Anliegern ist das Befahren der Fahrradstraße mit Kraftfahrzeugen erlaubt. Vor allem außerhalb des Ortskerns müssen sie künftig mit Kontrollen rechnen. Foto: Dieter Huge sive Huwe

Mehr als zwei Monte hat es gedauert, jetzt sind sie montiert, die Verkehrszeichen, durch die Metelens erste Fahrradstraße erst zu einer solchen wird. Der Kreis Steinfurt hat die Beschilderung an der neuen Triangel-Radtrasse jetzt komplettiert. Damit gelten seit dieser Woche auch die Regelungen für Fahrradstraßen auf dem Ochtruper Damm, dem Lütkefeldweg und einem Großteil des Stauvermannwegs.

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