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Nach Urteil des Bundesgerichtshofes herrscht Klarheit zu Verkehrsregeln auf Parkplätzen

Handzeichen, nicht rechts vor links

Ochtrup

Auf Parkplatz von Supermärkten, Discountern oder Baumärkten finden sich selten Hinweise zu den geltenden Verkehrsregeln. Eine logische Vermutung liegt daher nahe: Hier gilt die Straßenverkehrsordnung und damit eine seit Fahrschultagen absolut verinnerlichte Vorfahrtsregel – rechts vor links. Doch weit gefehlt. Ein Urteil des Bundesgerichtshof ist da eindeutig. Die Polizei gibt Tipps zum richtigen Verhalten.

Von wegen rechts vor links: Bei der Nutzung von öffentlichen bzw. öffentlich zugänglichen Parkplätzen wie auf dem Bild an der Hörster Straße müssen sich Autofahrer per Handzeichen verständigen. Die alte Fahrschulregel gilt nicht. Foto: rs

Samstagvormittag auf dem Baumarktparkplatz: Es herrscht rege Betriebsamkeit, zahlreiche Hobby-Heimwerker fahren mit dem Auto vor, um Material einzukaufen. Auch der Fahrer des roten Audi gehört zu ihnen. Schnell noch ein paar Kabel und Steckdosen für die neue Elektroinstallation einkaufen, dann kann es zu Hause losgehen. Forsch fährt der Audi-Besitzer mit seinem Wagen über den Parkplatz, ganz hinten in der letzten Reihe sind doch noch ein paar Plätze frei. Gerade will er einbiegen, da kracht es. Von links ist ihm ein weiterer Baumarktbesucher in die Seite gefahren. Wütend steigt der Audi-Fahrer aus und pflaumt seinen Unfallgegner an: „Können Sie nicht aufpassen? Ich bin von rechts gekommen!“

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