Radweg auf dem alten Bahndamm
Verkehrsschilder haben es in sich
Ochtrup
Die rot-geränderten und dreieckigen Verkehrsschilder haben es in sich. Das weiß man nicht erst seit der Führerscheinprüfung. Besonders, wenn die Dreiecksspitze nach oben ragt, ist spezielle Aufmerksamkeit bei allen Verkehrsteilnehmer gefordert.
Im Moment ist das besonders für diejenigen gedacht – zumeist – Radfahrer, die den in den letzten Wochen „neu ertüchtigten“ Radweg auf dem alten Bahndamm zwischen Ochtrup und Wettringen nutzen. Sollten bisher auf der Strecke sogenannte Wirtschaftswege gekreuzt worden sein, hatte der Verkehr auf diesen asphaltierten Straßenzügen Vorfahrt.
Das hat sich nun bei mehreren Übergängen deutlich geändert. Auf einigen der angesprochenen Wirtschaftswege stehen seit einigen Tagen die angesprochenen rot-geränderten Warnschilder mit der Spitze nach oben und die ziert in der weißen Innenfläche ein dickes Ausrufezeichen. Ein zusätzliches Erläuterungsschild macht klar: „Vorfahrt geändert“. Nach ein paar Metern folgt ein weiteres Schild, das verkündet (mit Fahrradsymbol), dass dem kreuzenden Radweg (und seinen Nutzern) Vorfahrt zu gewähren ist.„Im Rahmen des so genannten Triangel-Projekts, dem sich viele Kommunen im Kreis Steinfurt angeschlossen haben, sollen Fahrradfahrer in bestimmten Fällen bevorzugt werden, wenn sie sich auf speziellen Radwegen zwischen Städten und Gemeinden bewegen“, erläutert Jennifer Eilert vom Bauamt der Stadt Ochtrup. Deshalb wurden nach der grundsätzlichen Instandsetzung des angesprochenen Radweges die Beschilderungen im Bereich der Wirtschaftswegekreuzungen in einigen Bereichen erneuert und eben geändert.
In der Sichtachse der Radfahrwegnutzer in diesen Kreuzungssituationen wurden die Verkehrszeichen 301 „Einmalige Vorfahrt“ aufgestellt. Dies sind ebenfalls rot geränderte Warnzeichen mit der Spitze nach oben. In der weißen Innenfläche ist ein breiter, nach oben spitz zulaufender schwarzer Balken aufgemalt mit einem dünneren schwarzen Querstrich. Dieses Verkehrsschild regelt also nur die Vorfahrt an der nächsten Einmündung bzw. Kreuzung. Es sagt nichts über die Vorfahrtsregeln an der darauf folgenden Einmündung/ Kreuzung aus. „Grundsätzlich gilt weiterhin, wenn Kreis- oder Landstraßen oder andere überörtliche Straßen den Radweg kreuzen, hat der dort laufende Verkehr natürlich weiterhin Vorrang – und die Radwegnutzer haben stets Vorfahrt zu gewähren.
Darum sollte bei jeder Kreuzung die Beschilderung genau beachtet und ihr entsprechend gefolgt werden“, betont Jennifer Eilert ausdrücklich. Wie sie weiter informierte, sollen die in Rede stehenden asphaltierten und gepflasterten Kreuzungen zwischen Rad- und Wirtschaftswegen demnächst farblich noch deutlich markiert werden. „Aber dafür muss das Wetter besser werden“, so die Bauamtsmitarbeiterin.
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