Nach Haft wegen Missbrauchs
31-jähriger Wiederholungstäter muss zurück ins Gefängnis
Rheine/Steinfurt
Für ihn galt die Auflage, sich Kindern und Jugendlichen nicht zu nähern. Weil der Wiederholungstäter dies nach einer Haftentlassung dennoch tat und dabei sexuell aufgeladene Handlungen vollzog, stand er jetzt wieder vor Gericht.
Vier Jahre hatte der 31-jährige Wiederholungstäter aus Steinfurt wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und exhibitionistischer Handlungen bereits im Gefängnis verbüßt. Am Montag wurde er beim Jugendschöffengericht in Rheine aus der Untersuchungshaft vorgeführt. Die Staatsanwaltschaft warf ihm Verstöße gegen die Führungsaufsicht vor, die ihm bei seiner Entlassung aus dem Gefängnis vom Landgericht Aachen auferlegt worden war. Darin hatte das Gericht ihm jegliche Annäherung an Kinder und Jugendliche untersagt. Das galt auch für Aufenthalte in der Nähe von Schulen, Kindergärten oder Sportheimen. Das Gericht verurteilte ihn wegen Verstoßes gegen die Führungsaufsicht in zwei Fällen – einmal in Tateinheit mit einer exhibitionistischen Handlung –, Verletzung der Persönlichkeitsrechte sowie Verbreitung pornografischer Inhalte an Minderjährige zu drei Jahren ohne Bewährung.