Zahl der Kirchenaustritte beim Amtsgericht nimmt stetig zu
„Nur“ sechs Wochen Wartezeit
Steinfurt
Wer aus der Kirchen austreten möchte, muss dazu ein Amtsgericht aufsuchen. Die Wartezeit für einen Termin in Steinfurt beträgt derzeit sechs Wochen.
In den ersten sechs Monaten dieses Jahres hat das Amtsgericht Steinfurt bereits genau so viele Kirchenaustritte wie im kompletten vergangenen Jahr gezählt. „Die Tendenz ist weiter steigend“, berichtet Sabine Ottersbach von der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes. Der Austritt aus der evangelischen oder katholischen Kirche ist im sogenannten Kirchenaustrittsgesetz geregelt und kann nur durch persönliche Erklärung bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erklärende seinen ersten Wohnsitz hat, erklärt werden. Das Amtsgericht Steinfurt ist nur für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Altenberge, Greven, Horstmar, Laer, Metelen, Nordwalde, Ochtrup, Steinfurt und Wettringen zuständig. Für Emsdetten und Neuenkirchen ist es das Amtsgericht in Rheine.