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„Tecklenburger Klimazuschuss“ für Photovoltaikanlagen

Für Hausdächer und Wohnwagen

Tecklenburg

Der „Tecklenburger Klimazuschuss“ macht es möglich: Für Photovoltaikanlagen gibt es Geld von der Stadt – auch wenn sie auf Wohnwagen installiert werden.

Wer an seinem Neu- oder Bestandsgebäude Photovoltaikanlagen installiert, kann mit einem „Tecklenburger Klimazuschuss rechnen. Den gibt es sogar für Wohnwagen und Reisemobile. Foto: Foto: Smileus / stock.adobe.com

Ab sofort bezuschusst die Stadt Tecklenburg die Installation von Photovoltaik-Anlagen. Der Rat der Stadt Tecklenburg hat beschlossen, ein Programm zur Förderung konkreter Klimaschutzprojekte aufzulegen. Insgesamt stehen 25 000 Euro im Rahmen des „Tecklenburger Klimazuschusses“ zur Verfügung.

Bürger und Unternehmen der Stadt Tecklenburg werden für die Installation von PV-Anlagen an Neu- und Bestandsgebäuden sowie von Stromspeichern für bestehende PV-Anlagen mit bis zu 500 Euro je Vorhaben bezuschusst. Alleinstellungsmerkmal für die Stadt Tecklenburg ist die Förderung von Stromerzeugungsanlagen für Wohnwagen, Reisemobile und Minivans mit maximal 100 Euro je Vorhaben. Durch die Fördersumme kann mindestens 50 Antragsstellern ein Zuschuss gewährt werden. Die Frist für die Einreichung der Anträge ist der 31. Oktober. Darauf weist die Stadtverwaltung hin.

Anträge einreichen

Ziel ist es, auch Eigentümern von Bestandshäusern einen Anreiz zu geben, PV-Anlagen zur Erzeugung erneuerbaren Energien zu installieren. Denn das Solarpotenzialkataster für Tecklenburg zeigt, dass sich sehr viele Häuser bestens für PV-Anlagen eignen würden und das Potenzial erst zu knapp zehn Prozent ausgeschöpft ist. Die Nutzung von Sonnenenergie stellt einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der CO2-Ziele und der Energiewende dar. Ein Zuschuss zur PV-Anlage könnte auch die Bereitschaft, weiteres Geld zu investieren und einen Batteriespeicher oder eine Wärmepumpe zu installieren, bestärken, argumentiert die Stadtverwaltung.

Die genauen Bestimmungen zum Fördergegenstand, Zuwendungsberechtigte und die Höhe der Förderung sind nachzulesen in der Förderrichtlinie „Tecklenburger Klimazuschuss 2021: Photovoltaikanlagen-Zuschuss“. Für die Teilnahme muss der Förderantrag ausgefüllt werden.

Förderrichtlinien Tecklenburger Klimazuschuss: www.tecklenburg.de/wp-content/uploads/Förderrichtlinie-Tecklenburger-Klimazuschuss.pdf; Antragsformular Tecklenburger Klimazuschuss: www.tecklenburg.de/wp-content/uploads/Antragsformular-Tecklenburger-Klimazuschuss.pdf. Fragen zum Förderprogramm beantwortet Vera Nieratschker (E-Mail nieratschker@tecklenburg.de,  0 54 82/ 70 39 41.

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