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Rechtzeitige Vorsorge Thema beim Altherrenclub

Schon in jungen Jahren an später denken

Tecklenburg-Leeden

Sehr interessiert verfolgten die Mitglieder des Altherrenclubs den Vortrag zum Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Es gab zahlreiche Informationen für sie.

Von und

Theresa Scholz-Hoffmann beantwortete Fragen rund um Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Foto: Altherrenclub

Beim letzten Monatstreffen des Leedener Altherren-Clubs im Stiftshof hielt Pfarrer Björn Thiel die Andacht. Nach dem traditionellen Weggeessen stellte Albrecht Fischer den von ihm geplanten Ausflug mit Damen am Freitag, 1. Juli, vor. Die Fahrt führt an den Niederrhein mit einstündiger Schifffahrt auf holländischer Seite, Mittagessen, Kaffeetrinken auf der Rückfahrt. Abfahrt ist um 8 Uhr vom Feuerwehrhaus Leeden und Rückkehr gegen 19 Uhr.

Danach stellte Wilfried Brönstrup die Referentin des Nachmittags, Diplom-Sozialarbeiterin und Sozialmanagerin Theresa Scholz-Hoffmann aus Lengerich vor, die zum Thema „Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“ Sie hatte eigens für den Altherren-Club eine Kurzübersicht in Stichworten zur Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung erstellt und allen Clubmitgliedern ausgehändigt.

Die Referentin betonte, dass es wichtig sei, dass bei der Bestellung eines Betreuers die Wünsche und das Wohl der zu betreuenden Person wichtig seien.

Scholz-Hoffmann bezeichnete die rechtzeitig gefertigte Vorsorgevollmacht – auch in jungen Jahren – als sehr wichtig. Den Inhalt nach einigen Jahren auf Aktualität der Wünsche zu überprüfen, sei ebenso wichtig, da sich Ansichten und Personen ändern können. Vorsorgevollmachten seien sinnvoll, wenn der Mensch seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst bewältigen könne. Der Bevollmächtigte handelt dann für den Vollmachtgeber. Dies sind oft die Ehepartner, Kinder oder auch andere Personen des Vertrauens. Die Bevollmächtigung reicht unter anderem von der Verwaltung bis zur Veräußerung des Vermögens. Scholz-Hoffmann rät bei Bankgeschäften zu einer Konto/Depot-Vollmacht.

Schwere Entscheidung

Betreuungsverfügungen und Vorsorgevollmachten sind deutlich vom Inhalt her zu unterscheiden.

Theresa Scholz-Hoffmann erläuterte dann die Patientenverfügungen, nach der die Behandlungsart im Notfall (Wünsche können nicht mehr geäußert werden) festgelegt werden und wer der Bevollmächtigte ist. Auch die Patientenverfügung kann jederzeit (soweit noch möglich) geändert werden. Die Referentin hob hervor, dass die „letzte Entscheidung“ für den Bevollmächtigten nicht einfach ist, obwohl er dazu berechtigt ist. Dies habe sich in der Pandemiezeit auf den Intensivstationen, gerade wegen der Genauigkeit der Patientenverfügungen, oft gezeigt.

Die Referentin führte aus dem aus langer Erfahrung ihrer Tätigkeit gewonnenen Erfahrungsschatz viele Beispiele an, die auch viele Fragen mit ausführlichen Antworten hervorriefen. Empfohlen wurde eine Beratung durch den Hospizverein Lengerich, Parkallee 10 (0 54 81/30 61 51). Bei den oft vielen auch persönlichen Fragen steht er zur Verfügung, nach Rücksprache auch in der Wohnung des Ratsuchenden.

Wilfried Brönstrup dankte Theresa Scholz-Hoffmann mit vielen lobenden Worten und einem Blumenstrauß. Die Clubmitglieder unterstützten das im voll besetzten Stiftshof mit einem auffällig langen Applaus.

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