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St.-Franziskus-Hospital

Freiwilliger Selbsttest erwünscht

Ahlen

Zum 1. März ist die Coronaschutzverordnung entfallen. Im St.-Franziskus-Hospital gelten aber weiterhin ein paar Regeln und das Team bittet um Unterstützung.

Besucherinnen und Besucher müssen im St.-Franziskus-Hospital auch nach dem 1. März weiter eine FFP2-Maske tragen. Foto: Jörg Pastoor

Am 28. Februar ist die Corona-Schutzverordnung ausgelaufen und ab 1. März werden Besucherinnen und Besucher des St.-Franziskus-Hospitals gebeten, am selben Tag vor dem Besuch einen Selbsttest durchzuführen. Ambulante oder geplante stationäre Patienten sind angehalten, auf freiwilliger Basis vor der Aufnahme im Krankenhaus einen Selbsttest durchzuführen.

Maskenpflicht

Im Krankenhaus selbst ist das Tragen einer FFP2-Maske für die Besucherinnen und Besucher weiterhin bis zum 7. April verpflichtend, auch und insbesondere während der Besuche in den Patientenzimmern. Die Maskenpflicht für Beschäftigte im Krankenhaus ist zum 1. März entfallen. Patienten können anlassbezogen zum Tragen einer Maske angehalten werden, beispielsweise beim Vorliegen einer Immunsuppression oder bei Verdacht auf eine ansteckende Krankheit. Auf Stationen, wo weiterhin eine erhöhte Infektionsgefahr herrscht, sollen weiter bei Patientenkontakt FFP2-Masken getragen werden. In Ausbruchssituationen behält sich das St.-Franziskus-Hospital vor, zeitweise auch in weiteren Bereichen eine Maskenpflicht einzuführen.

Anpassung Besuchszeit

Zwei Besucher pro Tag und Patient sind in der Zeit von 14 bis 20 Uhr ohne Zeitbeschränkung möglich. Das Team bittet um zeitversetzten Besuch unter Berücksichtigung der Besucherzahl im Zimmer. Ausnahmeregelungen über die allgemeine Besuchsregelung sind im begründeten Einzelfall möglich. Die Einzelfälle gelten beispielsweise bei schwerstkranken oder sterbenden Patienten, bei der Entbindung für den Kindsvater oder Geburtsbegleitung, zur Abwendung deliranter Zustände bei sonst nicht führbaren Patienten, wenn zur Klärung komplexer Situationen Angehörige benötigt werden. Besucher sollten vor dem Besuch aufgrund der relevanten Situation in Krankenhäusern einen Selbsttest durchführen und innerhalb der Klinik muss eine FFP2-Maske getragen werden. Personen mit Infektsymptomen dürfen keine Besuche durchführen. Begleitpersonen sind zugelassen, mit Selbsttest und Maske analog zu den Besucherregeln.

Weitere Infos zur Besucherregelung unter sfh-ahlen.de/informationen-sars-cov-2

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