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Zweite Gesamtschule

Gutachten ist Bezirksregierung nicht bekannt

Ahlen

Die Bezirksregierung Münster bestätigt, den Umwandlungsprozess der Sekundarschule in eine Gesamtschule positiv begleitet zu haben. Dabei gehe es allein um die Beratung der Stadt in rechtlichen Fragen.

Dierk Hartleb

Streitpunkt Sekundarschule: Soll sie in eine Gesamtschule umgewandelt werden, wie es Stadt und Schule wollen? Foto: Ulrich Gösmann

Seit der Sitzung des Schul- und Kulturausschusses schlägt das Thema zweite Gesamtschule hohe Wellen. Nach den kritischen Anmerkungen des Landrats, der sich um die Zukunft der gymnasialen Oberstufe am Berufskolleg sorgt, die mit 46 Schülern ohnehin am unteren Limit angesiedelt ist, teilt die Bezirksregierung Münster auf Anfrage mit, dass sie den Prozess der Umwandlung der Sekundarschule in eine Gesamtschule zwar positiv begleitet, dass ihr bei den Gesprächen mit der Stadt Ahlen die Inhalte des Gutachtens aber nicht bekannt gewesen seien. Der Gutachter benennt in seiner Expertise klar die Risiken für die bestehende Schullandschaft.

Fortführungsgröße muss erreicht werden

In der schriftlichen Stellungnahme der Bezirksregierung heißt es: „In den Gesprächen mit der Stadt Ahlen hat die Bezirksregierung Münster stets deutlich gemacht, dass die Genehmigungsfähigkeit der Änderung einer Sekundarschule in eine Gesamtschule an die Voraussetzungen der Paragrafen 78 ff. SchulG geknüpft ist. Im Rahmen dieser Prüfung sind von der Bezirksregierung keine Zweckmäßigkeitserwägungen anzustellen. Es handelt sich um eine reine Rechtsprüfung, zu der nachstehende Hinweise für das Antragsverfahren gegeben wurden“. Im Einzelnen sei der Schulträger darauf hingewiesen worden, dass bei der Änderung der Schulform grundsätzlich die Fortführungsgröße erreicht werden muss (viermal 25 Schülerinnen und Schüler).

Zudem müsse keine zwingende Fünf-Jahres-Prognose vorgelegt werden, aber dennoch die Frage beantwortet werden, ob die bekannten Daten (Anmeldezahlen Sekundar-/Gesamtschule) eine solche Maßnahme rechtfertigten. Dazu gehört auch der Hinweis, dass sechs Züge der Sekundarschule mit Anmeldeüberhängen an der Gesamtschule zwar mittelfristig auf ein ausreichendes Schülerpotenzial hindeuten, aber es gleichwohl sinnvoll sei, in einem Genehmigungsantrag darzulegen, dass die Mindest-/Fortführungsgröße erreicht werde. Eine Elternbefragung hält die Bezirksregierung nicht für zwingend erforderlich, da die Eltern über den Erfolg der Änderung im Anmeldeverfahren entschieden. Gleichwohl sei der regionale Konsens herzustellen, weil sich insbesondere die Einrichtung einer zusätzlichen Oberstufe auf das Schulangebot benachbarter Kommunen auswirken könne. Daneben dürften die Auswirkungen auf das Städtische Gymnasium nicht unbeachtet bleiben.

Es sei aber Sache des Schulträgers spricht der Stadt Ahlen, über schulorganisatorische Maßnahmen zu entscheiden oder ob er gegebenenfalls Alternativen bevorzuge. Das obliege zunächst seiner Einschätzung.

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